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Chipkarten für digitale Unterschrift

/ Jens Ihlenfeld
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Die Deutsche Telekom gibt ab sofort elektronische Chipkarten aus, die den Richtlinien des deutschen Signaturgesetzes entsprechen. Damit ist es möglich, elektronische Daten rechtsverbindlich am Computer zu unterschreiben.

Anhand der digitale Signatur läßt sich feststellen, von wem ein Dokument stammt und ob es bei der Übermittlung verfälscht wurde. Zu den Hauptanwendungen zählt die Telekom elektronische Steuererklärungen, Onlinebanking, Telemedizin, Datenarchivierung, Vertragsübermittlungen und den elektronische Behördenverkehr.

Die Deutsche Telekom ist das erste Unternehmen, das von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post als Betreiber eines signaturgesetzkonformen Trust Centers zugelassen wurde. Hier werden die Chipkarten mit den Daten der Anwender personalisiert und verwaltet sowie verschiedene Dienste wie Sperrservice, Zertifikatsabfrage oder Zeitstempeldienst bereitgehalten.

Der Kunde hat ab sofort die Möglichkeit, seine persönliche digitale Signatur in den bundesweit vertretenen T-Punkten in Auftrag zu geben. Die Kosten setzen sich aus einem einmaligem Kaufpreis von rund 50 DM für die Chipkarte und einem Jahresbeitrag von rund 100 DM für die Trust-Center-Dienstleistung zusammen. Allerdings benötigt der Kunde zudem noch ein Kartenlesegerät für seinen Computer, das die Deutsche Telekom im Paket mit weiteren Sicherheitskomponenten unter dem Namen "Security First" zum Preis von 299 DM anbietet.

Kommentar:
Sicherlich ist die Einführung der digitalen Signatur ein erster sinnvoller Schritt, allerdings ist der Nutzen des Telekom-System aufgrund mangelnder Verbreitung und Anwendungsmöglichkeiten eher beschränkt. Softwarebasierte Produkte von anderen Anbietern leisten ähnliches und erlauben es bereits, in einigen Internet-Shops einzukaufen, sind aber dennoch für den Kunden meisten kostenlos. Außerdem dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis auch andere Anbieter wie z.B. TC-TrustCenter eine Zulassung bekommen.


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