EU plant europaweite Abhöraktionen
Pin-Nummern von Handys, die Kennwörter von Mailboxen, die Rufnummern von Gesprächsteilnehmern oder die Paßwörter im Internet müssen künftig von Netzbetreibern in Europa an die Polizei weitergeleitet werden, wenn ein Internet- oder Telefonbenutzer strafverdächtig ist und abgehört werden soll.
Diese düstere Zukunftsvision sieht – nach einem Bericht des Nachrichten-Magazins Der Spiegel – ein Entwurf des Rates der EU-Innen- und Justizminister vor. Die deutschen Innen- und Justizminister Otto Schily und Herta Däubler-Gmelin sollen darüber mit ihren europäischen Amtskollegen bei einer der nächsten Ratssitzungen in Brüssel entscheiden.
Der Entwurf bezieht sich insbesondere auf Lauschmaßnahmen bei der Satellitenkommunikation wie etwa bei den neuartigen Iridium-Handys, auf das Internet, auf Paging-Dienste, auf Mobil- und Festnetztelefone sowie auf vorbezahlte Mobiltelefonkarten. Auch die "Anbieter kryptographischer Dienste", die sensible Daten von Firmen für die Kommunikation verschlüsseln, müssen den Fahndern Klartexte oder Schlüssel herausgeben.
Die in Deutschland vorgeschriebene richterliche Anordnung ist in dem EU-Entwurf nicht ausdrücklich geregelt. Lediglich von "gesetzlich ermächtigten Behörden" ist die Rede. Sie benötigen "Zugriff auf den gesamten Fernmeldeverkehr" der überwachten Person oder "Zugriff, wann immer das Überwachungssubjekt an das Internet angeschlossen ist". Die Netzbetreiber müssen auch während der Abhöraktion einwandfreie technische Qualität bieten, damit der Belauschte nichts merkt: Die Sprache dürfe nicht verzerrt werden, "abnormale Anzeigen" auf den Handy-Displays seien zu vermeiden.
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