dmmv lehnt AdImpression-Definition ab
Nachdem sich am Freitag die Medienverbände auf eine Definition von AdImpressions geeinigt hatten, mischt sich nun der Deutsche Multimedia Verband(öffnet im neuen Fenster) (dmmv) ein und weist die Empfehlung von VDZ, VPRT und BDZV zur Definition der Online Währung "AdImpression" als nicht marktgerecht zurück.
Der Vorschlag in seiner jetzigen Form spiegele die Messung eines Sichtkontaktes mit einem Werbemittel wider, messe jedoch nur über die Erfassung des Contents einer Site und schließe daraus auf den Werbemittelkontakt. Dieser Vorschlag bilde lediglich eine Variante der Page Impressions-Technologie und berücksichtige weder die Erfahrungen der vergangenen Monate noch die technischen Möglichkeiten und die Bedürfnisse des Marktes, so der dmmv in einer Pressemeldung.
Auch die Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM) und der Gesamtverband Werbeagenturen (GWA) schließen sich der Auffassung des dmmv an.
"Die Definition von VDZ, VPRT und BDZV kann von Mediaplanern, Vermarktern, Werbungtreibenden, AdServer-Betreibern und den Werbeträgern, die dem dmmv angeschlossenen sind, nicht akzeptiert werden" , erklärt Ingo Hendricks, Referent Online-Marketing im dmmv.
Eine vom dmmv am 28.10. eingeladene Expertenrunde in Hamburg aus Vertretern führender Online-Agenturen, Vermarktern, AdServer-Betreibern und Online-Werbeträgern (u. a. 1&1 Online Dialog GmbH(öffnet im neuen Fenster) , AdTech(öffnet im neuen Fenster) , BBDO(öffnet im neuen Fenster) , Dino-Online(öffnet im neuen Fenster) , DoubleClick(öffnet im neuen Fenster) , ID-Gruppe(öffnet im neuen Fenster) , Kabel New Media(öffnet im neuen Fenster) , mediaactive, Ogilvy&Mather, PlanNet(öffnet im neuen Fenster) , Pixelpark(öffnet im neuen Fenster) und ZDF Online(öffnet im neuen Fenster) ) schlägt vor, als ergänzende Meßgröße zu den Page Impressions und Visits, stattdessen den "AdRequest", d. h. die konkrete Abfrage eines Werbemittels einzuführen.
"Wenn ein Werbemittel von einem Werbeträgerserver oder dem Server seines Agenten angefordert wird, so wird diese Abfrage in einem Log-File des Werbeträgerserves oder dem seines Agenten protokolliert und somit als "AdRequest" gezählt."
Der "AdRequest" soll demnach auf Seiten des Werbeträgers gemessen werden. Erforderlich dazu ist die Entwicklung eines Moduls, das auf Seiten der Werbeträger installiert wird. Dieses Modul erfaßt den Abruf des Werbemittels, unabhängig davon, ob sich dieses direkt beim Werbeträger befindet oder auf einem nachgeschalteten AdServer gelagert ist. Den Charme dieser potentiellen neuen Online-Mediawährung sehen die Experten darin, daß im Unterschied zum VDZ-Vorschlag auf einengende Layout-Vorschriften oder die Nutzung von oftmals problematischen Java Script-Konstrukten vollkommen verzichtet werden kann. Auf dieser Basis könnten nach Ansicht des Verbandes die abgerufenen Werbemittel präzise, einfach und kompatibel ausgewiesen werden.
Zur Ausweisung und Prüfung des AdRequest soll eine neutrale und vom Markt akzeptierte Institution eingebunden werden.



