Scheuen Actionspielhersteller den dt. Markt?
Nach Ansicht der Spielezeitschrift GameStar bleiben die internationalen Hersteller von 3D-Action-Spielen für PCs dem deutschen Markt mit ihren Produkten zunehmend fern.
Der Grund läge in der restriktive Haltung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS). Setze die BPjS einen neuen Spieletitel auf den Index, bedeute dies in den meisten Fällen das wirtschaftliche Aus für das Produkt.
Indizierten Spiele dürfen nur an Erwachsene verkauft werden. Jegliche Werbung ist jedoch verboten, weshalb sich auch die Zahl der anbietenden Händler und der verkauften Exemplare mit der Indizierung erheblich reduziert. Kaufhäuser und große Technik-Märkte würden es beispielsweise komplett ablehnen, indizierte Spiele im Sortiment zu führen.
Im Ausland würden sich besonders Spiele mit realitätsnahen Gewaltdarstellungen nicht selten zu umsatzstarken Verkaufsschlagern entwickeln. In der Bundesrepublik hingegen verschwinden viele solcher Titel in der Regel bereits wenige Tage nach ihrer Veröffentlichung auf Anweisung der BPjS wieder aus den Regalen.
Einzige Möglichkeit für die Spielehersteller, die Indizierung zu umgehen, ist laut "GameStar" die Lokalisierung der Software, indem beispielsweise Menschen gegen Roboter ersetzt werden oder Geräusche herausgeschnitten würden.
Gamestar kommt zu dem Schluß, das aus diesen Gründen immer mehr Anbieter auf die Markteinführung in Deutschland verzichteten, ohne jedoch konkrete Titel zu nennen.
Kommentar:
Ob die Arbeit der BPjS nun zu kleinlich ist, Gewalt in Kino
und TV wesentlich plastischer als auf dem Computerbildschirm
gezeigt wird oder durch die Indizierung einige Dollar in den
Kassen der Hersteller fehlen: Unterhaltung kann auch ohne
Gewalt funktionieren, wie es zahlreiche Computerspiele
zeigen.
Wohlgemerkt ist die BPjS keine Zensurbehörde, die Computerspiele generell verbietet: Erwachsene können indizierte Spiele kaufen. Es gibt genügend Spielehändler, die diese Titel unter dem Ladentisch führen. Die fast wehklagende Vermutung, Hersteller würden den deutschen Markt meiden, darf nicht zu der Gegenargumentation führen, unter Profitgesichtspunkten den Jugendschutz aufweichen zu wollen.
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