Topware unterliegt Deutschlandradio
Im Streit um die Domain "d-radio.de" unterlag Topware vor Gericht, da Deutschlandradio die ältere Priorität habe. Das OLG Köln erklärte, "d-" sei keine Serienkennzeichen und entschied damit gegen die Entscheidungen der Landgerichte Köln und Hamburg. Für laufende Verfahren bedeutet dies, daß sie ebenfalls gegen Topware entschieden werden müßten, die Urteilsbegründung soll am 28.8.98 vorliegen.
Topware hatte im vergangenen Jahr rund 40 Besitzer von DE-Domains, die mit "d-" beginnen, abgemahnt. Nun scheint es so, daß Topware selbst zahlen muß, denn es könnten durch dieses Urteil Schadensersatzforderungen in sechs- bis siebenstelliger Höhe auf Topware zukommen.
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