Kündigungsgrund: E-Mail
Nach Recherchen des Magazins Konr@d werden immer mehr Angestellte am Computer in ihren Firmen heimlich ausgespäht und kontrolliert. In einigen Fällen wurden sogar Mitarbeiter gekündigt, nachdem Kontrolleure ihre E-Mail mitgelesen hatten. Das Magazin behauptet weiter, daß elektronische Post in deutschen Firmen fleißig mitgelesen und kontrolliert wird.
Dazu würden die Firmen Spitzel-Software einsetzen, die neben den Inhalten der E-Mails auch die Arbeitsleistung der Mitarbeiter am Computer erfassen könnte. Überwacht werde auch, ob sich Angestellte während der Arbeitszeit privat ins World Wide Web einloggen und welche Seiten dort aufgesucht würden.
"Hervorragend zur Überwachung geeignet" sei zum Beispiel die
weitverbreitete Software R/3 von SAP, sagt der Hamburger
Rechtsanwalt Jens Gäbert, der Betriebsräte berät. R/3 könne
detailliert protokollieren, welcher Mitarbeiter wann an
welchem Vorgang gearbeitet hat.
Die meisten der Kontrollprogramme kommen jedoch aus den USA,
wo nach Angaben von Konr@d mittlerweile 35 Millionen
Angestellte systematisch überwacht werden.
Kommentar:
Wenn die Zustände in deutschen Firmen
mittlerweile dieses Maß angenommen haben sollten, wie das
Magazin schildert, besteht Handlungsbedarf. Genausowenig
wie der Arbeitgeber die privaten Telefongespräche seiner
Mitarbeiter belauschen darf, ist ihm auch verboten, das
Briefgeheimnis zu verletzen. E-Mail, und darin sind sich
mittlerweile fast alle Rechtsexperten einig, fällt unter den
Briefbegriff, auch wenn zuweilen ins Feld geführt wird, daß
E-Mails ähnlich wie Postkarten nicht "verschlossen" sind,
und der Autor wissen müßte, das jeder die Zeilen lesen
kann.
Das an dieser Stelle Verschlüsselungsbefürworter
aufhorchen, dürfte klar sein. In vielen Betrieben ist es den
Mitarbeitern jedoch nicht erlaubt, Software auf dem PC zu
installieren. Darunter würden auch Verschlüsselungsprogramme
wir etwa PGP fallen.
Bleibt zu fragen, was denn unternommen werden könnte, um der
Verlockung zu wiederstehen, Mitarbeiter auszuspionieren.
Mehr Vertrauen alleine löst das Problem kaum. Eine
betriebsweite Vereinbahrung, zumindest jede interne E-Mail
zu verschlüsseln, könnte da ein erster Schritt sein.
Langfristig müssen aber Richter entscheiden, in wie weit die
Privatsphäre Firmeninteressen untergeordnet werden darf und
wie die Arbeitsleistung kontrolliert werden darf.
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