Ermittlungsverfahren gegen PC Welt eingestellt

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Das Ermittlungsverfahren, das von der Staatsanwaltschaft durch eine Strafanzeige Microsofts gegen die Zeitschrift PC Welt eingeleitet wurde, ist eingestellt worden. Microsoft hatte der PC Welt u.a. Anstiftung zur Urheberrechtsverletzung und Computerbetrug vorgeworfen. Die PC Welt hatte in der Märzausgabe nach Angaben von Microsoft Anleitungen veröffentlicht, wie die Funktionen von Windows 98 in Win95 eingebaut werden können, ohne daß man das wesentlich teurere Update für den Nachfolger kaufen mußte.
Die Staatsanwaltschaft betonte in ihrer Einstellungsverfügung, daß Veröffentlichungen solcher Hinweise grundsätzlich als Anstiftung zur Urheberrechtsverletzung angesehen werden könnten; sie konnte jedoch den Nachweis nicht führen, daß aufgrund der Veröffentlichung tatsächlich geschützte Software illegal durch Dritte eingesetzt worden ist (Fehlen des Nachweises einer Haupttat zur Anstiftung).
Dazu der Oberstaatsanwalt Schmidt-Sommerfeld: "Auch unter dem Gesichtspunkt der Presse- und Informationsfreiheit kommt der Presse nicht das Recht zu, Hinweise zu veröffentlichen, die zur Begehung strafrechtlich relevanter Urheberrechtsverletzungen führen können." PC-Welt Chefredakteur Michael Klein sieht seine rechtliche Position bestätigt und will weiterhin seinen Lesern "nützliche" Tips geben, ohne darauf einzugehen, welche Tips er damit meint. Microsoft zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft: "Unsere Auffassung, daß derartige Veröffentlichungen prinzipiell strafbar sind, sehen wir bestätigt. Wir werden - zum Schutz aller Softwareentwickler - auch weiterhin alles tun, um die Verletzung von Softwareschutzmechanismen zu unterbinden. Auch an dieser Stelle leisten wir unseren Beitrag zur Bekämpfung der Softwarepiraterie."

Kommentar:
Das das Verfahren eingestellt wurde, ist einem Rechtsbegriff zu verdanken, den die meisten aus der Schule kennen: Im Zweifel für den Angeklagten. In diesem Fall konnte der PC-Welt nicht nachgewiesen werden, daß tatsächlich entsprechende Verletzungen des Urheberrechts von Microsoft stattgefunden haben. Die Aussage des Staatsanwalts, das Urheberrecht über die Presse- und Informationsfreiheit zu stellen, wird zumindest liberalen Geistern einigen Diskussionsstoff geben.

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