Ermittlungsverfahren gegen PC Welt eingestellt
Das Ermittlungsverfahren, das von der Staatsanwaltschaft durch eine Strafanzeige
Microsofts gegen die Zeitschrift PC Welt eingeleitet wurde, ist eingestellt
worden. Microsoft hatte der PC Welt u.a. Anstiftung zur Urheberrechtsverletzung
und Computerbetrug vorgeworfen. Die PC Welt hatte in der Märzausgabe nach
Angaben von Microsoft Anleitungen veröffentlicht, wie die Funktionen von Windows
98 in Win95 eingebaut werden können, ohne daß man das wesentlich teurere Update
für den Nachfolger kaufen mußte.
Die Staatsanwaltschaft betonte in ihrer Einstellungsverfügung, daß
Veröffentlichungen solcher Hinweise grundsätzlich als Anstiftung zur
Urheberrechtsverletzung angesehen werden könnten; sie konnte jedoch den Nachweis
nicht führen, daß aufgrund der Veröffentlichung tatsächlich geschützte Software
illegal durch Dritte eingesetzt worden ist (Fehlen des Nachweises einer Haupttat
zur Anstiftung).
Dazu der Oberstaatsanwalt Schmidt-Sommerfeld: "Auch unter dem Gesichtspunkt der
Presse- und Informationsfreiheit kommt der Presse nicht das Recht zu, Hinweise
zu veröffentlichen, die zur Begehung strafrechtlich relevanter
Urheberrechtsverletzungen führen können."
PC-Welt Chefredakteur Michael Klein sieht seine rechtliche Position bestätigt
und will weiterhin seinen Lesern "nützliche" Tips geben, ohne darauf einzugehen,
welche Tips er damit meint.
Microsoft zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft: "Unsere Auffassung, daß
derartige Veröffentlichungen prinzipiell strafbar sind, sehen wir bestätigt. Wir
werden - zum Schutz aller Softwareentwickler - auch weiterhin alles tun, um die
Verletzung von Softwareschutzmechanismen zu unterbinden. Auch an dieser Stelle
leisten wir unseren Beitrag zur Bekämpfung der Softwarepiraterie."
Kommentar:
Das das Verfahren eingestellt wurde, ist einem Rechtsbegriff zu verdanken, den
die meisten aus der Schule kennen: Im Zweifel für den Angeklagten. In diesem
Fall konnte der PC-Welt nicht nachgewiesen werden, daß tatsächlich entsprechende
Verletzungen des Urheberrechts von Microsoft stattgefunden haben. Die Aussage
des Staatsanwalts, das Urheberrecht über die Presse- und Informationsfreiheit zu
stellen, wird zumindest liberalen Geistern einigen Diskussionsstoff geben.
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