Aktion für Freiheit des Internets gestartet

Artikel veröffentlicht am ,

Mit ihrer morgen erscheinenden Ausgabe ruft die Zeitschrift Online Today ihre Leser zur Beteiligung an der Aktion "Freiheit für das Internet" auf, um gemeinsam gegen staatliche Kontrolle im Internet vorzugehen, wie sie beispielsweise von Bayerns Justizminister Hermann Leeb und von Bundesinnenminister Manfred Kanther gefordert wird. Natürlich soll das Internet, so Online Today, auch angesichts der jüngsten Vorfälle kein Tummelplatz für Kinderpornographie und andere kriminelle Machenschaften sein. Nach Ansicht der Zeitschrift versuchen Justiz und Politik jedoch "immer häufiger, das Internet unter dem Deckmantel der Kriminalitätsbekämpfung zu kontrollieren."

Mit der Aktion "Freiheit für das Internet" will sich die Zeitschrift mit Gleichgesinnten "für ein freies Internet, gegen Zensur und staatliche Einschränkungen einsetzen, um gerade in der Wahlkampfzeit Druck auf den Gesetzgeber auszuüben."

Interessierte können sich unter http://www.online-today.de einen "Freiheits-Button" besorgen, um auf ihren Homepages ihre Gesinnung kund zu tun.
Ferner können E-Mails an die Experten in Parteien und Fraktionen verschickt werden.

Kommentar:
Die Zeitschrift versucht offensichtlich, Zensurbestrebungen, die es überhaupt nicht gibt, und angeblich anstehende "Web-Gesetze" dazu zu verwenden, ihre Auflage zu steigern. Gerade in den letzen Woche, als das Internet wieder einmal negativ in die Schlagzeilen geriet, war festzustellen, daß über den normalen gesetzlichen Rahmen hinaus kaum von irgend einem Presseorgan oder einer Partei etwas zu hören war, was die "Freiheit des Internets" einschränken soll. Solange es um kriminelle Inhalte geht, sind sich sowieso alle einig - sowetwas gehört nicht ins Internet. Wozu dann diese Kampagne ?
In einem Nachsatz in der Pressemeldung schreibt Online Today etwas von Tips, wie man Rechtsstreitigkeiten vermeiden oder, falls das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, wie man sich verhalten soll, wenn man beispielsweise von einer Abmahnung betroffen ist. Diese Hinweise sind sicherlich gut und richtig - aber was Marken- und Wettbewerbsrecht mit der Freiheit des Internets und Zensur zu tun haben, bleibt schleierhaft.

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