Polizei warnt vor Suche nach Kinderpornos

Artikel veröffentlicht am ,

Die Münchner Kriminalpolizei hat in einer Pressemeldung davor gewarnt, auf eigene Faust gegen Kinderpornografie zu ermitteln und nach solchen Bildern zu suchen, da bereits die gezielte Suche danach strafbar sei. Nach Angaben des Sprechers des Münchner Polizeipräsidiums ist dagegen das zufällige Finden kinderpornografischer Abbildungen nicht strafbar und sollte sofort der Polizei gemeldet werden.

Kommentar:
Vor diesem Tip kann man nach Aussagen von Rechtsexperten nur warnen, da die "Zufälligkeit" nur in den seltensten Fällen zweifelsfrei nachweisbar ist und man selber mit der Beschlagnahme des PCs und einer Anzeige durch die zuständige Staatsanwaltschaft rechnen muß. Um es noch einmal klarzustellen: Bereits der Besitz ist strafbar - dazu zählt auch die Festplatte, auf der der Browser-Cache liegt, sowie der Arbeitsspeicher des PCs - und kann mit bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe belegt werden.

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