Compuserveprozeß: Richter angezeigt
Der Richter im Münchner Compuserve-Prozeß gegen den ehemaligen Geschäftsführer
von Compuserve-Deutschland wurde von einer Privatperson wegen Rechtsbeugung
angezeigt.
Der Kläger begründete seine Anschuldigungen damit, daß der Richter nicht anhand
der Gesetzeslage entschieden habe. Dies wäre strafbar.
Nun liegt es an der Staatsanwaltschaft zu entscheiden, ob der Sache nachgegangen
wird oder nicht. Kommt es zu einem Ermittlungsverfahren drohen dem Amtsrichter
bis zu 5 Jahre Gefängnis. Eine Verurteilung ist aufgrund nicht nachweisbaren
Vorsatzes absolut unwahrscheinlich.
Somm wurde letzte Woche wegen der Verbreitung von Kinderpornographie zu zwei
Jahren Bewährung und DM 100.000 Geldstrafe verurteilt.
Gegen das Urteil wurde mittlerweile Berufung eingelegt.
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