Compuserveprozeß: Richter angezeigt
Der Richter im Münchner Compuserve-Prozeß gegen den ehemaligen Geschäftsführer von Compuserve-Deutschland wurde von einer Privatperson wegen Rechtsbeugung angezeigt.
Der Kläger begründete seine Anschuldigungen damit, daß der Richter nicht anhand der Gesetzeslage entschieden habe. Dies wäre strafbar.
Nun liegt es an der Staatsanwaltschaft zu entscheiden, ob der Sache nachgegangen wird oder nicht. Kommt es zu einem Ermittlungsverfahren drohen dem Amtsrichter bis zu 5 Jahre Gefängnis. Eine Verurteilung ist aufgrund nicht nachweisbaren Vorsatzes absolut unwahrscheinlich.
Somm wurde letzte Woche wegen der Verbreitung von Kinderpornographie zu zwei Jahren Bewährung und DM 100.000 Geldstrafe verurteilt.
Gegen das Urteil wurde mittlerweile Berufung eingelegt.
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