Landgericht Berlin: E-Mail-Werbung unzulässig
Das Landgericht Berlin hat in zwei Entscheidungen das Zusenden unverlangter E-Mail-Werbungen für unzulässig erklärt und für den Fall der Zuwiderhandlung den Werbenden ein Ordnungsgeld bis
zu 500.000,- DM auferlegt.
Billiger und schneller als Briefsendungen per Post erfreuen sich E-Mails immer größerer Beliebtheit. Gerade Werbetreibende wissen die Vorteile der elektronische Post des Internets zu schätzen. Per Mausklick lassen sich Werbesendungen mit minimalen Aufwand und Kosten an tausende Adressen versenden. Doch nicht immer freut sich der Empfänger über die meist unverlangt zugesandte E-Mail-Werbung.
Auch Rechtsanwalt Lukas Kliem aus Berlin empfand Angebote für Urlaubsreisen und eines Schaustellers für Achterbahnen und Karusselle in dem elektronischen Briefkasten seiner Kanzlei eher als Belästigung und setzte sich vor dem LG Berlin erfolgreich zur Wehr.
Im einstweiligen Verfügungsverfahren untersagte das LG Berlin zwei
Unternehmen, den Rechtsanwalt künftig mit E-Mail-Werbung zu
behelligen.
Bereits im letzten Jahr hatte das Landgericht Traunstein unverlangte Werbe-E-Mails an Privatpersonen für rechtswidrig erklärt.
Das Landgericht Berlin schreibt diese erfreuliche Rechtsprechung fort. Neu ist, daß nun auch Privatpersonen ihren Unterlassungsanspruch selbst geltend machen können und auch Freiberufler oder Gewerbetreibende vor unverlangter Werbung geschützt sind.
Doch die Werbeflut dürfte damit noch nicht gebannt sein, meint Sebastian Biere, Online-Recht Experte von akademie.de .
Oftmals bleibt der Absender anonym oder hat seinen Sitz im Ausland, so daß die Rechtsdurchsetzung meist nicht möglich ist. Zumindest deutsche Versender müssen diese Entscheidungen ernst nehmen - ansonsten dürfte es teuer werden, so die Einschätzung von Biere.
Die Entscheidungen können im Volltext unter http://www.online-recht.de nachgelesen werden.