Somm-Urteil: Anklage geht in Berufung
Die Gerüchte verdichten sich, daß die Münchner Staatsanwaltschaft im Fall Somm in Berufung geht, um vor einer höheren Instanz einen Freispruch für den Angeklagten zu erwirken.
Somm war vergangene Woche zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung und 100.000 DM Geldstrafe verurteilt worden, da er, so das Gericht, trotz Kenntnis die Verbreitung von Kinderpornografie über das Internet zugelassen habe.
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