Professor: Somm-Urteil wird keinen Bestand haben
Die Verurteilung des früheren Deutschlandchefs von Compuserve, Felix Somm, zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen Verbreitung von Kinderpornographie im Internet wird nach Ansicht von Thomas Hoeren, Professor für Informationsrecht an der Universität Münster, zu keiner Anklagewelle gegen Online-Dienste und Internet-Provider führen. "Das ist ein klares Fehlurteil", sagte Hoeren in einem Interview mit STERN.
"Dieser bayerische Amtsrichter hat drastische Fehler gemacht."
Das seit elf Monaten gültige neue Teledienstgesetz, so Hoeren, schließe ausdrücklich eine Haftung von Zugangs-Anbietern für Inhalte aus - inspiriert durch den Compuserve-Fall, der schon vorher begonnen habe. "Dieses Gesetz hätte auch rückwirkend angewendet werden müssen." Er sei sich sicher, daß das Urteil in der nächsten Instanz aufgehoben werde. Schließlich habe sich sogar die Münchner Staatsanwaltschaft, die anfangs einen Musterprozeß führen wollte, auf die Seite des Angeklagten gestellt.
Prof. Hoeren: "Auf die Juristen kommt der Schock der Globalisierung zu. Man bräuchte eine internationale Rahmengesetzgebung, nicht nur für das Internet, sondern für alle Bereiche der Globalisierung. Da ist die Phantasie der Juristen gefragt - und viel Ruhe und Nachdenklichkeit.", so der Professor weiter.
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