Gerichtshof kippt Verfügung gegen Microsoft
Gestern hat das U.S. Berufungsgericht der vorläufigen Verfügung eines Bezirksgerichts vom 17. Dezember 1997 aufgehoben. Darin wurde
Microsoft
unter Strafe verboten, Herstellern von Computersystemen aufzuerlegen, daß Windows 95 und Internet Explorer Web-Browser zusammen ausgeliefert und installiert werden sollen.
Das Berufungsgericht erkannte nun an, daß Windows 95 und Explorer "eine glaubhafte Einheit" darstellen und demnach Microsoft nicht daran gehindert werden dürfe, diese als integriertes
Produkt anzubieten.
Das Berufungsgericht des Bezirks von Columbia hat mit zwei zu drei Stimmen entschieden, daß der untergeordnete Gerichtshof Prozessfehler bei der Entscheidung und bei der Verhängung der Strafe begangen hat und hat die Verfügung somit aufgehoben.
Die Klage wegen Mißbrauchs der Monopolstellung, die Microsoft immer noch verfolgt, soll dieser kleine Sieg Microsofts nicht weiter beeinflussen. Nur die Verfügung wurde aufgehoben. Auch auf den Auslieferungstermin von Windows 98 wird sich das nicht auswirken. Der Gerichtsverfahren wird erst am 8. September 98 beginnen, bis dahin werden schon viele Windows 98 Versionen verkauft worden sein.
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