Urteil im Fall Compuserve
Felix Somm, ehemaliger Geschäftsführer von Compuserve-Deutschland, wurde vom Amtsgericht München wegen Beihilfe zur Verbreitung von Kinderpornografie zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, obwohl die Verteidigung zuvor Freispruch gefordert hatte.
Somm soll, trotz Kenntnis die Verbreitung von Kinderpornografie über das Internet zugelassen haben. Die Frage dabei war, in wie weit Online-Dienste für die Angebote ihrer Kunden verantwortlich gemacht werden können. Nach Meinung des Gerichts sei es für Somm möglich gewesen, pornographische Inhalte aus dem Online-Angebot herauszufiltern.
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