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Prozeß gegen Microsoft beginnt am 8. September

/ Andreas Donath
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Das US-Bezirksgericht hat den ersten Verhandlungstermin im Kartellstreit auf den 8. September festgelegt. Erwartungsgemäß wurden die Klagen der 20 US-Bundesstaaten zusammengelegt, sodaß ein gemeinsames Verfahren möglich ist.
Der zuständige Richter forderte von Microsoft in der Zwischenzeit Antworten von Microsoft auf andere kartellrechtliche Vorwürfe, wie die Zwangsbündelung von Betriebssystem und Applikationssoftware.
Angeblich bat Microsoft daraufhin um 200 Tage Aufschub, um "angemessen" auf die Forderungen eingehen zu können.
Kritiker meinen allerdings, das Microsoft lediglich Windows 98 ungeachtet des Verfahrens ausliefern wolle, um das Monopol im Bereich Browsersoftware zu errichten, um das es in dem Verfahren hauptsächlich geht.
Wie von Microsoft zu erfahren war, wurde der Erscheinungstermin von Windows 98 vom 25 Juni auf den 15. Juni vorverlegt. Damit soll vermutlich einer einstweilige Verfügung vorgewirkt werden, die Microsoft zu Änderungen an Windows 98 vor der Auslieferung an die Kunden zwingen sollte. Die Forderung, neben dem Internet Explorer, auch Konkurrenzprodukte der Installations-CD beizulegen wurde von Microsoft energisch abgelehnt.