Compuserve-Prozeß: Höhere Instanz gefordert
Im Prozeß um die Verbreitung von Pornographie im Internet (GNN berichtete) vor dem Münchner Amtsgericht will die Verteidigung das Verfahren an das Landgericht bringen. Eine Revision geht dann direkt an den Bundesgerichtshof. Der Anwalt von Felix Somm, Wolfgang Dingfelder sieht bei einer Verurteilung des ehemaligen Compuserve-Geschäftsführers "enorme wirtschaftliche Auswirkungen" auf dem Onlinesektor.
Die beantragte Verweisung des Falls wurde zunächst nicht behandelt.
Die Staatsanwaltschaft wirft Somm vor, die Verbreitung von kinder-, gewalt- und tierpornographischen Bildern in Newsgroups zugelassen zu haben. Die Frage, ob Compuserve in diesem Fall nur Dienstanbieter (Access-Provider) war, ist dabei für die Verteidigung von erheblicher Bedeutung. Dem Teledienstegesetz zufolge sind "Diensteanbieter für fremde Inhalte, zu denen sie lediglich den Zugang vermitteln, nicht verantwortlich".
Die Verteidigung bezeichnet die deutsche Compuserve GmbH als "Access Provider", der nur die die Verbindung zur US-Muttergesellschaft Compuserve Inc. herstellt, wo auch der Newsserver seht. Staatsanwalt Franz von Hunoltstein fragte, ob nicht die Möglichkeit bestand, einen Newsserver für die Deutsche Compuserve einzurichten, der gefilterte News anbietet. Laut Dingfelder wäre dies nur mit erheblichen finanziellen und zeitlichen Aufwand möglich gewesen.
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