DJV gegen unrechtmäßige Online-Zweitverwertung
Mit zwei durchgesetzten Unterlassungsansprüchen hat der Deutsche Journalisten-Verband(öffnet im neuen Fenster) (DJV) erreicht, daß der "Tagesspiegel" in Berlin künftig vorsichtiger mit dem Urheberrecht bei der digitalen Weiterverbreitung von Beiträgen freier Mitarbeiter umgeht. Die Journalistengewerkschaft vertrat dabei die Interessen einer freien Autorin, die der Zeitung zwei Beiträge zum Erstdruckrecht verkauft, aber ausdrücklich jede andere Weiterverwertung untersagt hatte. Gleichwohl stellte die Zeitung diese Beiträge ungefragt ins Internet.
Die Autorin hat damit erfolgreich einen Anspruch durchgesetzt, den alle Urheber journalistischer Beiträge haben: Sie müssen nicht hinnehmen, daß ihre Beiträge ohne weitere Vereinbarungen, zum Beispiel über eine zusätzliche Vergütung, auf Online-Medien weiterverbreitet werden.
Der DJV verhandelt zur Zeit mit Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern über künftige Regeln zur digitalen Weiterverbreitung von Beiträgen. Die Standpunkte zwischen Gewerkschaft und Verlegerverbänden sind dabei noch weit voneinander entfernt.
Bis zu einer Klärung auf der tariflichen Ebene müssen die Urheber ihre Ansprüche individuell durchsetzen.
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