Bundesrat stimmt Lauschangriff zu
Der Grundgesetzartikel 13(öffnet im neuen Fenster) , der die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert, wurde damit eingeschränkt. Die Länder stimmten heute mit der nötigen Zweidrittelmehrheit einer Verfassungsänderung zu, die das Abhören von Wohnungen zur Verbrechensbekämpfung erlaubt.
Für die Verfassungsänderung gab es in der Länderkammer 47 von insgesamt 69 Stimmen, eine Stimme mehr als für die Zweidrittelmehrheit erforderlich. Alle rot-grün regierten Länder enthielten sich der Stimme, während alle übrigen Landesregierungen zustimmten.
Die SPD-geführten Landesregierungen riefen danach den Vermittlungsausschuß an, um die Ausführungsgesetze zum Lauschangriff nachbessern zu lassen.
Die SPD(öffnet im neuen Fenster) möchte das Abhörverbot auf Ärzte oder Journalisten ausdehnen.