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Boeder darf wieder ZIP Disk Clones verkaufen

/ Julius Stiebert
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Am Mittwoch wurde die einstweilige Verfügung gegen Boeder vom Landgericht in Frankfurt am Mein aufgehoben. Die Auflistung der ZIP Drives auf der Verpackung der XHD genannten Zip Disks ist damit zulässig. Boeder darf die von Nomai(öffnet im neuen Fenster) hergstellten ZIP Disks jedoch nicht als ZIP kompatibel bewerben entschied das Landgericht in einer muendlichen Eilverhandlung.


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