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Jugendschutz: Bundesprüfstelle nimmt Dead Island von B-Liste

Dem Actionspiel Dead Island droht nach Auffassung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) doch keine Beschlagnahmung – deshalb steht es nicht mehr im B-Teil der Index-Liste.
/ Peter Steinlechner
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Dead Island (Bild: Deep Silver)
Dead Island Bild: Deep Silver

Dead Islands Jugendschutzgeschichte ist ungewöhnlicher als die der meisten anderen Actionspiele. Jüngstes Kapitel: Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)(öffnet im neuen Fenster) hat das Werk wieder aus dem sogenannten B-Teil ihrer Index-Liste genommen und es stattdessen in den A-Katalog eingefügt. Die A-Liste führt indizierte Trägermedien auf, die nach Auffassung der BPjM keinen strafrechtlichen Inhalt haben. In Teil B landen Programme, die einen möglicherweise strafrechtlich relevanten Inhalt haben – dann droht eine Beschlagnahmung.

Die Gründe für die Entscheidung sind nicht bekannt. Er kürzlich hatte die BPjM eine Reihe von älteren Egoshootern nach einer Neuprüfung aus dem Index gestrichen : Doom 1 und 2 sowie Quake.

Dead Island ist im September 2011 für XBox 360, Playstation 3 und Windows-PC erschienen. Das beim polnischen Entwicklerstudio Techland entwickelte Spiel ist ausgerechnet beim deutschen Publisher Deep Silver – der zum Münchner Unternehmen Koch Media gehört – erschienen, dabei kam das Programm weltweit heraus – nur nicht in Deutschland. Dead Island versetzt den Spieler auf eine Tropeninsel, auf der er gegen Horden von untoten Urlaubsgästen und Hotelangestellten kämpfen muss. Das Filmstudio Lions Gate Entertainment plant derzeit einen Film auf Basis der Marke.

Gleichzeitig mit dem Listenwechsel von Dead Island sind eine Reihe anderer Spiele neu auf dem Index der BPjM aufgetaucht. Allerdings handelt es sich bei den betroffenen Spielen um die EU- und UK-Versionen von Spielen wie Saints Row: The Third, Grand Theft Auto: San Andreas und Medal of Honor; die deutschen Fassungen sind nicht betroffen.


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