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Patente: Samsung scheitert ein zweites Mal gegen Apple

Das Landgericht in Mannheim hat eine zweite Patentklage von Samsung gegen Apple abgelehnt. Dabei ging es um ein weiteres Patent aus dem Mobilfunkstandard UMTS.
/ Jörg Thoma
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Samsung verliert den zweiten Patentstreit. (Bild: Samsung)
Samsung verliert den zweiten Patentstreit. Bild: Samsung

In einer der Patentklagen vor dem Landgericht in Mannheim hat der zuständige Richter das zweite von insgesamt sieben Patenten für nicht zulässig erklärt. Samsung klagt dort gegen Apple wegen mehrerer Patentverstöße. Erst vor einer Woche hatte das Gericht die Zulässigkeit eines ersten Patents abgelehnt . Beide Patente decken Techniken aus dem Mobilfunkstandard UMTS ab.

Richter Andreas Voss lieferte keine mündliche Begründung, wie Prozessbeobachter Florian Müller in seinem Blog(öffnet im neuen Fenster) schreibt. Auch um welche Patente es sich genau handelt, ist gegenwärtig nicht bekannt. Müller vermutet, dass es sich bei dem Patent um ein "Verfahren zur Kontrolle eines Multiplexers und Demultiplexers beim Aushandeln der Datenrate in einem mobilen Kommunikationssystem" ( EP1114528(öffnet im neuen Fenster) ) handelt.

Bei dem ersten Patent aus der UMTS-Gruppe ( EP1005726(öffnet im neuen Fenster) ) handelt es sich vermutlich um ein "Gerät zum schnellen Codieren und Decodieren und eine Methode zur Verarbeitung von Framedaten nach QoS" .

Das Landgericht in Mannheim muss noch zu weiteren Patenten in der Klage Samsungs gegen Apple entscheiden, darunter eines zu Sprachausgabe und der Eingabe von Emoticons. Der nächste Verkündungstermin im Rechtsstreit Samsung gegen Apple ist am 2. März 2012. Am 17. Februar 2012 steht ein weiterer Termin vor dem Landgericht in Mannheim an, dort klagt auch Apple gegen Samsung.

Samsung und Apple beharken sich in Deutschland an zwei Landgerichten: In Mannheim geht es um gegenseitige Patentverletzungen, während Apple vor dem Landgericht Düsseldorf Samsung Designverletzungen vorwirft. Am 31. Januar 2012 will dieses Gericht entscheiden, ob Samsung weitere Beispiele einreichen darf, die "Prior Art" beweisen sollen.

Wann die verschiedenen Verfahren in Mannheim abgeschlossen sein werden, sei noch nicht bekannt, sagte ein Gerichtssprecher, denn der koreanische Konzern Samsung habe noch kein Entscheidung gefällt, ob er in Berufung geht.


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