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Überwachung: Funkzellenabfrage wird zum Instrument für alle Fälle

Die Funkzellenabfrage zur örtlichen Erfassung von hunderttausenden Mobilfunknutzern ist für die Polizei zur Überwachungsmethode "für alle Fälle" geworden, kritisieren Politiker. Das belege die Überwachung in Berlin und Dresden.
/ Achim Sawall
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Jerzy Montag (Bild: Jerzy Montag)
Jerzy Montag Bild: Jerzy Montag

Nach dem Bekanntwerden massenhafter Funkzellenabfragen in Berlin hat der rechtspolitische Sprecher der Grünen kritisiert, dass die Überwachung in der Behördenpraxis zum Ermittlungsinstrument "für alle Fälle" werde. Viele Bürger fürchteten daher zu Recht die schleichende Ausweitung dieser grundrechtssensiblen Ermittlungsmaßnahme, sagte Jerzy Montag(öffnet im neuen Fenster).

Die Berliner Polizei hatte mit dem Mittel der Funkzellenauswertung von Herbst 2009 bis Ende 2011 mehrere Millionen Standortdaten von Handys ausgeforscht. Während der antifaschistischen Massenproteste in Dresden im Februar 2011 waren bereits 12.000 Anwohner und 20.000 Demonstranten davon betroffen.

Funkzellenabfrage oder Funkzellenauswertung bedeutet eine namentliche Erfassung aller Mobilfunkteilnehmer, ihrer Verbindungen untereinander und ihrer Aufenthaltsorte. Die Staatsanwaltschaft in Berlin stützte sich auf Paragraf 100a der Strafprozessordnung, der Verdachtsfälle auf Völkermord, Drogenhandel, Brandstiftung, aber auch Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung abdeckt.

Doch es bestünden schon länger Zweifel an der Praxistauglichkeit der bisherigen gesetzlichen Bestimmungen. Nach einem Entwurf der Grünen soll der Einsatz der Maßnahme künftig auf schwere Straftaten von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung beschränkt sein. Am 8. Februar 2012 wird dazu eine Expertenanhörung im Bundestag stattfinden, in der der Gesetzentwurf zur Diskussion gestellt werde.

Funkzellenabfrage ist ein bundesweites Problem

Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix erklärte der Tageszeitung(öffnet im neuen Fenster) (taz), er sei erschrocken, dass ein Ermittlungsinstrument, das seinerzeit für ganz spezielle Ausnahmesituationen unter der rot-grünen Bundesregierung zur Terrorismusabwehr ins Gesetz aufgenommen worden ist, mittlerweile relativ routinemäßig eingesetzt werde. "Und das, ohne dass dadurch ein erkennbarer Erkenntnis- und Sicherheitsgewinn entstanden ist." Es handele sich offenbar um "ein bundesweites Problem", sagte Dix.


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