PGP: US-Gericht ordnet Entschlüsselung von Festplatte an
Eine US-Bürgerin soll in einem Verfahren ihre Notebookfestplatte entschlüsseln. Ihre Weigerung, die mit PGP gesicherten Daten offenzulegen, stelle eine Missachtung des Gerichts dar.
Ein US-Gericht hat am 23. Januar 2012 geurteilt, dass die Beschuldigte in einem Hypotheken-Betrugsverfahren ihre Festplatte entschlüsseln muss. Das hat Bundesrichter Robert Blackburn aus dem US-Bundesstaat Colorado gegen die in Peyton ansässige Ramona F. angeordnet. Öffnet F. nicht bis zum 21. Februar 2012 die PGP-Verschlüsselung ihres Toshiba Satellite M305, mache sie sich der Missachtung des Gerichts schuldig.
Die Verschlüsselung ihrer Daten sei nicht mit dem 5. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten gedeckt, der sicherstellt, dass nach dem Auskunftsverweigerungsrecht niemand in einem Strafverfahren gegen sich selbst aussagen muss. "Ich meine und schlussfolgere, dass der 5. Zusatzartikel nicht den unverschlüsselten Inhalt eines Toshiba-Satellite-M305-Laptop-Computers betrifft", so Blackburn in der zehnseitigen Urteilsbegründung. Dies sei gedeckt durch den All Writs Act von 1789, der Gerichten weitreichende Befugnisse zum Erlass einstweiliger Verfügungen gewährt, beispielsweise zur Anordnung des Abhörens von Telefongesprächen durch Telekommunikationskonzerne.
F. hat bisher abgelehnt, ihr Passwort zur Freigabe der mit Symantec PGP Desktop geschützten Festplatte einzugeben. Das Notebook wurde 2010 bei einer Durchsuchung in ihrem Schlafzimmer gefunden und beschlagnahmt.
Anwalt Phil Dubois aus Colorado Springs, der bereits den PGP-Entwickler Phil Zimmermann verteidigt hat, vertritt auch F. "Ich hoffe, ich kann die Aussetzung der Vollstreckung dieser Anordnung erreichen", um sie vor ein Berufungsgericht zu bringen, sagte Dubois. Es handele sich um eine Angelegenheit von nationaler Bedeutung. Seine Mandantin sei möglicherweise aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage, die Entschlüsselung vorzunehmen.
Einige der Betrugsanklagen können für F. bis zu 30 Jahre Haft bedeuten. Sie hat auf unschuldig plädiert.
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