Berliner Auto-Brandstiftungen: Polizei richtet Funkzellenauswertung gegen Hunderttausende
Die Funkzellenauswertung anlässlich der antifaschistischen Proteste in Dresden im Februar 2011 war kein Einzelfall. Auch in Berlin wurde diese Form der Überwachung mit namentlicher Erfassung aller Mobilfunkteilnehmer, ihrer Verbindungen untereinander und ihrer Aufenthaltsorte massenhaft angewandt.

Die Berliner Polizei hat mit dem Mittel der Funkzellenauswertung von Herbst 2009 bis Ende 2011 mehrere Millionen Standortdaten von Handys ausgeforscht. Das berichtet die Berliner Zeitung unter Berufung auf Angaben der Mobilfunkbetreiber der Stadt. Funkzellenauswertung bedeutet eine namentliche Erfassung aller Mobilfunkteilnehmer, ihrer Verbindungen untereinander und ihrer Aufenthaltsorte. Während der antifaschistischen Massenproteste in Dresden im Februar 2011 waren 12.000 Anwohner und 20.000 Demonstranten davon betroffen.
Im Berliner Bezirk Friedrichshain wurden bis zum 8. März 2010 13 Funkzellen überwacht, so die Zeitung aus einem Bescheid der Staatsanwaltschaft. Das betraf hunderttausende dortige Mobilfunknutzer. Ein Mitarbeiter eines Mobilfunkunternehmens sagte: "Man hat alle Telefone, die in der Nähe sind, wenn ein Auto brennt. Dann gleicht man alle Nummern ab, die bei der zweiten Brandstiftung in der Nähe sind. Sind zwei Nummern identisch, ist das verdächtig."
Im Jahr 2011 wurden nach der Festnahme eines Mannes, der erklärt haben soll, im Sommer über 100 Autos angezündet zu haben, seine Daten in den Funkzellen mit den Aussagen verglichen. Die Staatsanwaltschaft sieht diese Form der Überwachung durch Paragraf 100a der Strafprozessordnung gedeckt, der Verdachtsfälle auf Völkermord, Drogenhandel, Brandstiftung, aber auch Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung abdeckt. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele sagte der Taz, dass er die Rechtmäßigkeit bezweifeln würde.
Zuerst hatte das Blog Netzpolitik.org über den Vorgang berichtet.
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Dir ist aber schon klar, daß Brandstifter Verbrecher sind, die Eigentum und Gesundheit...
Damit hast du schon Recht. Man kann damit nur Leute fangen die unvorsichtig sind oder...
"... (3) Die Anordnung darf sich nur gegen den Beschuldigten oder gegen Personen richten...
Die Bespitzelung ohne konkreten Tatverdacht gegen das Volk als Teil der natürlichen...