Mannheim: Samsung unterliegt Apple im ersten Patentstreit
Der Richter Andreas Voss hat keine Verletzung des Patentrechts seitens Apple in der ersten der sieben von Samsung eingereichten Klagen gesehen. Das Patent betrifft Technik aus dem Mobilfunkstandard UMTS und ist eines von zwei aus diesem Bereich. Um welches der beiden Patente es sich handelt, ist noch nicht bekannt. Die Urteilsbegründung steht noch aus.
Gerichtsbeobachter Florian Müller vermutet(öffnet im neuen Fenster) , dass es sich bei dem Patent um EP1005726(öffnet im neuen Fenster) handelt, ein "Gerät zum schnellen Codieren und Decodieren und eine Methode zur Verarbeitung von Framedaten nach QoS" . Zu dem zweiten Patent aus der UMTS-Gruppe soll es Ende nächster Woche ein Urteil geben. Dabei handelt es sich um ein "Verfahren zur Kontrolle eines Multiplexers und Demultiplexers beim Aushandeln der Datenrate in einem mobilen Kommunikationssystem" ( EP1114528(öffnet im neuen Fenster) ).
In Mannheim klagt Samsung gegen Apple wegen Patentverletzungen, darunter solche zur Sprachausgabe und zur Kommunikation von elektronischen Geräten mit einem Netzwerk und der Eingabe von Emoticons.
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