Wer interessiert sich für unsere Daten?
Bevor wir persönliche Daten erheben und öffentlich teilen, sollten wir uns fragen: Wer interessiert sich für unsere Daten? Im Falle der selbsterhobenen Körperdaten gibt es dafür eine ganze Reihe von Antworten.
Marketingabteilungen finden hier Gesprächsanlässe und Möglichkeiten für Targeting. Der Sportartikelhersteller Nike etwa kann sich sicher sein, unter den Mitgliedern des Nike+-Netzwerks potenziell wertvolle und willige Kunden für Laufzubehör zu finden.
Regierungen könnten versucht sein, Bewegungsdaten, Social Graphs und Gruppenverhalten zu analysieren. Schon seit einiger Zeit beobachten Geheimdienste auch soziale Netzwerke wie Twitter und Facebook, um frühzeitig Hinweise auf Terroraktivitäten zu entdecken.
Forscher aller Couleur interessieren sich für umfangreiche Verhaltens- und Gesundheitsdaten. Je mehr Menschen ihre persönlichen Daten online zugänglich machen, desto größer sind die Datensätze, mit denen die Forschung arbeiten kann. Vergleichbar umfangreiche Datenbanken selbst zu erheben, wäre unbezahlbar.
Und dann sind da noch die Krankenversicherungen, für die Fitness- und Ernährungsdaten hochgradig interessant sein dürften. Denkbar wären höhere Krankenversicherungsbeiträge für Extremsportler oder Fans fettiger Burger oder Bonuspunkte für Mitglieder von Fitnessstudios. Derzeit dürfen Versicherungen in Deutschland zum Glück nur sehr bedingt auf solche Daten zugreifen. Dies könnte sich ändern. Die Potenziale zur Nutzung wie zum Missbrauch sind, genau wie die Einsparmöglichkeiten für Versicherungen, enorm.
Daher ist es um so wichtiger, dass Anbieter von Quantified-Self-Diensten sehr klare - und klar verständliche - Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien definieren. Wenn es um Verhaltensdaten geht, muss Datenschutz immer vor jeglicher "post-privacy"-Spekulation kommen.
Wem gehören unsere Daten?
Wem gehören die Daten, die millionenfach beim Sport, Schlafen und Essen gesammelt werden? Hier lohnt es sich, genau hinzusehen. Im Optimalfall verbleibt der Datenbesitz bei den Nutzern. Doch müssen die Anbieter zumindest bestimmte Nutzungsrechte vorbehalten, anders kann ihr Geschäftsmodell nicht bestehen. Im Zweifelsfall gilt: Wenn der Dienst kostenfrei ist, dann ist der Nutzer nicht der Kunde, sondern das Produkt. Wer nicht bezahlt, wird verkauft.
Die zweite Frage ist: Wie mobil sind meine Daten? Auch wenn sie dem Nutzer gehören, sind Daten wertlos, wenn sie in einem Dienst feststecken und nicht übertragen werden können. Wenn wir eines gelernt haben in den vergangenen zehn Jahren, dann dass Internetdienste nicht ewig existieren. Selbst ein recht einfaches Tracking-Setup wie Runkeeper (Jogging), The Eatery (Ernährung) und Myzeo (Schlaf) sowie Foursquare (Bars & Restaurants) erzeugt einen umfangreichen Datensatz. Gehen davon ein oder zwei Dienste bankrott, verlieren wir wertvolle Daten. Als Nutzer sind wir in der Pflicht, von den Diensteanbietern zu verlangen, dass unsere Daten jederzeit im- und exportierbar sind. Im Optimalfall können wir nicht nur Datensätze hoch- und runterladen, sondern die Dienste auch direkt per API miteinander verknüpfen. Einfach sollte das sein. Und natürlich sollten wir, die Nutzer, stets die volle Kontrolle haben.
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Quantified Self: Wem gehört unser vermessenes Leben? | Die Pflicht, Daten zu teilen |
Nein, ich bin glücklicherweise KEIN Lehrer. 15 Jahre Schule haben mir VOLLAUF gereicht! ;)
Identified macht's möglich. Heute noch freiwillig, morgen schon notwendig, übermorgen...
Natürlich wird die legale Verwendung der Daten mit grosser Wahrscheinlichkeit keine...
ne, das hab ich so nicht aus dem Text gelesen. auf die fremde Erfassung der Daten ist der...