Düsseldorf: Telekom gewinnt Klage gegen Internetsperren
Die Anordnung der Bezirksregierung Düsseldorf gegen die Deutsche Telekom, den Zugang zum Internetangebot zweier großer Sportwettenanbieter mit Sitz im Ausland zu sperren, ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Köln(öffnet im neuen Fenster) in einem am 12. Januar 2012 verkündeten Urteil (Aktenzeichen 6 K 5404/10) entscheiden.
Im Jahr 2010 trug die Bezirksregierung Düsseldorf, die für derartige Anordnungen in Nordrhein-Westfalen zuständig ist, der Telekom auf, die Online-Sportwettenanbieter zu sperren, die vom Ausland in Deutschland unerlaubte Sportwetten anboten.
Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass die Telekom als bloßer Access-Provider nach dem Telemediengesetz nicht für Inhalte im Web verantwortlich sei, auch wenn sie von deren Rechtswidrigkeit wisse.
Dies könne auch nicht nach allgemeinem Ordnungsrecht durchgesetzt werden. Denn die Bezirksregierung habe kein schlüssiges Gesamtkonzept für alle Access-Provider in Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Dadurch werde in wettbewerbsverzerrender Weise in das Marktgeschehen und die Grundrechte der Klägerin eingegriffen. Diese müsse zu Recht besorgt sein, durch die angefochtene Anordnung als "zensierter" Internetanbieter stigmatisiert zu werden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden. Auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte Ende November 2011 in einer Klage von Vodafone entsprechend geurteilt.
Die Düsseldorfer Bezirksregierung war lange ein Vertreter von Internetsperren. Der langjährige Regierungspräsident Jürgen Büssow setzte seit 2001 immer wieder Sperrverfügungen in Kraft. Richteten sich die ersten Internetsperren gegen Websites, die rechtsextremes Gedankengut verbreiteten, waren später auch Glücksspielanbieter betroffen.
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