Tablet: Rechnungshof überprüft iPad-Kauf der CDU-Fraktion
Der Landesrechnungshof von Sachsen-Anhalt wird den geplanten Kauf von iPads für alle 41 CDU-Landtagsabgeordneten überprüfen. Rechnungshofpräsident Ralf Seibicke erklärte der Mitteldeutschen Zeitung(öffnet im neuen Fenster), dass die geschätzte Ausgabe von 30.000 Euro nur unter bestimmten Bedingungen wirtschaftlich zulässig sei.
Die Christdemokraten müssten nachweisen, dass der Kauf der Apple-Tablets für die parlamentarische Arbeit notwendig ist. Alle Abgeordneten hätten in dieser Wahlperiode bereits ein Notebook erhalten.
Die CDU verfügt über 280.000 Euro Fraktionskostenzuschuss, die an die Landtagsverwaltung zurückgezahlt werden müssen, wenn das Geld nicht ausgegeben wird. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Siegfried Borgwardt, soll den iPad-Kauf deshalb im Ältestenrat angekündigt haben, so die Mitteldeutsche Zeitung. Der Kauf der iPads sei geplant, "aber noch nicht entschieden", sagte Borgwardt.
Helga Elschner, Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler(öffnet im neuen Fenster), erklärte der Zeitung: "Der Plan der CDU ist nicht nachvollziehbar, weil allen Abgeordneten bereits die nötige Technik und auch die Telekommunikationskosten bezahlt werden."
Notebooks im Bundestagsplenum verboten
Im Bundestag ist die Nutzung von Tablets erst seit Ende 2010 erlaubt. Notebooks sind im Plenum verboten. Ihre Nutzung sei mit der Würde des Hauses nicht vereinbar. Genehmigt sind nur Tablet-Computer und ähnliche Geräte, die nicht aufgeklappt werden müssen, die ohne Tastaturgeräusche bedienbar sind und die keinen Lüfter haben. Mobiltelefone und Notebooks sind nicht gestattet.
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