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Urteil: Internetsperren rechtswidrig angeordnet

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat 2010 in mehreren Fällen die Sperrung des Internetzugangs zu Glückspielanbietern rechtswidrig angeordnet, hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.
/ Robert A. Gehring
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Bild: Mario Tama/Getty Images

Die willkürliche Anordnung von Internetsperren, um den Zugang zu Glücksspielangeboten zu unterbinden, ist unzulässig. Entsprechende Sperrverfügungen der Düsseldorfer Bezirksregierung gegenüber Vodafone und Telekom aus dem Jahr 2010 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf Ende November aufgehoben (Aktenzeichen 27 K 5887/10 und 27 K 3883/11).

Die Verwaltungsrichter begründeten(öffnet im neuen Fenster) ihre Entscheidung damit, dass ein Internetprovider "als Diensteanbieterin im Sinne des Telemediengesetzes nicht für die durch Aufruf der Domains der beiden Glücksspielanbieter zu erreichenden Inhalte verantwortlich [sei], da [er] die Übermittlung der Glücksspielinhalte weder veranlasse noch auswähle. Auch die bloße Kenntnis von der Rechtswidrigkeit des Glücksspielangebots begründe keine Verantwortlichkeit."

Das willkürliche Vorgehen der Bezirksregierung gegen lediglich zwei der lokalen Internetprovider sei "rechtswidrig" gewesen, entschied das Gericht, da nur "eine einheitliche Vorgehensweise gegen die in Nordrhein-Westfalen ansässigen gewerblichen Diensteanbieter" die gebotene "Wahrung des Gleichheitssatzes" sichergestellt hätte.

Die Düsseldorfer Bezirksregierung ist schon seit Jahren ein Verfechter von Internetsperren. Der langjährige Regierungspräsident Jürgen Büssow sorgte seit 2001 immer wieder mit Sperrverfügungen für Aufsehen. Richteten sich die ersten Internetsperren gegen Websites, die rechtsextremes Gedankengut verbreiteten, waren später auch Glücksspielanbieter betroffen. Die betroffenen Internetprovider wehrten sich, oft erfolgreich, vor Gericht.

Ende September 2011 hatte der Bundesgerichtshof das im Glücksspielstaatsvertrag verankerte Internetverbot für Glücksspielanbieter bestätigt. 15 von 16 Bundesländern haben Mitte Dezember vereinbart, mit der Novelle des Glücksspielstaatsvertrages Onlineglücksspiele in begrenztem Umfang zuzulassen. Diese Vereinbarung geht Schleswig-Holstein jedoch nicht weit genug. Das Land fordert eine stärkere Liberalisierung.


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