Leutheusser-Schnarrenberger: Gesetzespaket gegen Abmahnmissbrauch kommt Anfang 2012
Anfang 2012 will Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) mit einem – schon früher angekündigten – "kompakten Gesetz" dem Missbrauch des Abmahnwesens, den Abofallen am Telefon und Methoden unseriöser Inkassounternehmen "einen Riegel vorschieben" , so die Ministerin im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung(öffnet im neuen Fenster) . Künftig sollen für wettbewerbliche Abmahnungen niedrigere Gebühren vorgeschrieben werden, außerdem sollen Anwälte sich das Gericht, vor dem sie klagen, nicht mehr aussuchen können. Vor allem aber erhalten missbräuchlich Abgemahnte Anspruch auf Kostenersatz. Auch für Massenabmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen soll es neue Vorschriften geben – Details stehen allerdings noch nicht fest.
Gegen unseriöse Inkassofirmen, die versuchen, etwa durch Abofallen im Internet oder durch unerlaubte Telefonwerbung entstandene Forderungen einzutreiben, soll es laut Leutheusser-Schnarrenberger eine strengere Aufsicht, die Pflicht zu mehr Transparenz und höhere Bußgelder geben. Die maximale Höhe der Bußgelder für unerlaubte Telefonwerbung soll nach Angaben der Ministerin von 50.000 auf 300.000 Euro erhöht werden. Und Verträge, die über Gewinnspiele zustande kommen, sollen nur noch gültig sein, wenn "sie schriftlich, per Fax oder per E-Mail geschlossen wurden" – aber eben nicht mehr mündlich am Telefon.
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