Patent: IPCom verklagt Händler von HTC-Smartphones
Der Patentrechtsverwalter IPCom hat Klage gegen Händler von HTC-Smartphones eingereicht. Damit will IPCom das Verkausfverbot für HTC-Smartphones durchsetzen.

Gegen Händler von HTC-Smarpthones hat IPCom nach eigenen Angaben Klage eingereicht und will damit erreichen, dass die betreffenden Händler keine HTC-Smartphones mehr verkaufen. Am 6. Dezember 2011 hatte IPCom damit begonnen, Abmahnungen an 100 Händler von HTC-Smartphones zu verschicken. In diesen Abmahnungen wurden die Händler darüber informiert, dass die verkauften Geräte gegen ein IPCom-Patent verstoßen.
Am 19. Dezember 2011 hatte HTC dann seinerseits eine einstweilige Verfügung gegen IPCom erwirkt. Und seitdem darf IPCom keine Abmahnungen an Händler mehr verschicken. Nach Auffassung von IPCom betrifft die einstweilige Verfügung aber nicht die Abmahnschreiben an sich, sondern nur zwei Teilaspekte in den Schreiben. In den versendeten Abmahnungen wurden die Händler aufgefordert, den Verkauf von HTC-Smartphones einzustellen - mit einem Fristende vom 20. Dezember 2011. Weil alle Händler nach IPCom-Angaben darauf nicht reagiert haben, wurde nun Klage eingereicht.
In einer Stellungnahme von HTC hat der Smartphonehersteller angekündigt, die Klageschrift prüfen zu wollen. Zudem versicherte HTC, dass die Firma die Interessen seiner Partner und Kunden schützen wolle. Nach Auffassung von HTC nutzen aktuelle Mobiltelefone des Herstellers nicht mehr das Patent von IPCom.
Im März 2009 hatte das Landgericht Mannheim entschieden, dass HTC Smartphones mit UMTS-Technik in Deutschland nicht mehr anbieten darf. Dagegen hatte HTC Einspruch eingelegt, diesen aber am 25. November 2011 zurückgezogen. Damit erhält nach Ansicht von IPCom das Urteil vom März 2009 Gültigkeit, so dass HTC nun keine UMTS-Geräte mehr in Deutschland verkaufen darf.
HTC sieht das anders und meint, der Einspruch sei gegenstandslos geworden, weil das deutsche Bundespatentgericht im Vorfeld die betreffende Forderung der IPCom für ungültig erklärt habe. Außerdem sollen alle Smartphones von HTC so überarbeitet worden sein, dass sie nicht mehr gegen das Patent von IPCom verstoßen. Ferner ist HTC der Meinung, dass die Gerichtsentscheidung vom März 2009 nur für ein Modell gelte, das nicht mehr angeboten wird.
Nach Auffassung von IPCom könne HTC gar keine UMTS-Geräte anbieten, die nicht gegen das Patent verstoßen. Denn das IPCom-Patent verwende Basistechnik von UMTS. Dabei sei es vollkommen unerheblich, ob HTC eine Möglichkeit gefunden habe, das Patent nicht zu nutzen. Falls das der Fall sei, müsse das erst vom Gericht festgestellt werden, ansonsten habe das Urteil vom März 2009 Bestand, so die Auffassung von IPCom.
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Das kann man nur hoffen.
... ob HTC eine Möglichkeit gefunden habe, das Patent nicht zu nutzen. Also auf gut...
hat auch nur der staat ... das die das nicht verstehen wollen ...