Patente: HTC untersagt IPCom Abmahnschreiben an Händler
Das Landgericht Düsseldorf hat auf Antrag von HTC eine einstweilige Verfügung erlassen, "mit der es dem deutschen Patentverwerter IPCom untersagt wird, irreführende Abmahnschreiben an Vertreiber von HTC-Handys zu versenden" , heißt es in einer Mitteilung von HTC. Nach Auffassung von HTC entbehren die "in den massenhaft verbreiteten Abmahnschreiben erhobenen Vorwürfe jeder Grundlage" .
IPCom(öffnet im neuen Fenster) hatte seit Anfang Dezember 2011 Abmahnungen an wichtige Händler sowie Großhändler von HTC in Deutschland geschickt , damit diese das Verkaufsverbot von UMTS-Geräten von HTC einhalten. Die betreffenden Händler wurden aufgefordert, entsprechende Geräte nicht mehr anzubieten. Den Händlern und Großhändlern hatte der Patentrechtsverwalter mit rechtlichen Schritten gedroht, falls sie sich nicht an das Verkaufsverbot hielten.
Mit dem Erlass der einstweiligen Verfügung darf IPCom diese Abmahnungen nicht länger versenden. Mit ihrer Hilfe wollte IPCom ein Verkaufsverbot für HTC-Smartphones durchsetzen, weil HTC ein Verkaufsverbot nicht umsetzt und ignoriert.
Im März 2009 hatte das Landgericht Mannheim entschieden, dass HTC Smartphones mit UMTS-Technik in Deutschland nicht mehr anbieten darf . Dagegen hatte HTC Einspruch eingelegt, diesen aber am 25. November 2011 zurückgezogen . Damit erhält nach Ansicht von IPCom das Urteil vom März 2009 Gültigkeit, so dass HTC nun keine UMTS-Geräte mehr in Deutschland verkaufen darf.
HTC sieht das anders und meint, der Einspruch sei gegenstandslos geworden, weil das deutsche Bundespatentgericht im Vorfeld die betreffende Forderung der IPCom für ungültig erklärt habe. Außerdem sollen alle Smartphones von HTC so überarbeitet worden sein, dass sie nicht mehr gegen das Patent von IPCom verstoßen. Ferner ist HTC der Meinung, dass die Gerichtsentscheidung vom März 2009 nur für ein Modell gelte, das nicht mehr angeboten wird.
Nach Auffassung von IPCom könne HTC gar keine UMTS-Geräte anbieten, die nicht gegen das Patent verstoßen. Denn das IPCom-Patent verwende Basistechnik von UMTS. Dabei sei es vollkommen unerheblich, ob HTC eine Möglichkeit gefunden habe, das Patent nicht zu nutzen. Falls das der Fall sei, müsse das erst vom Gericht festgestellt werden, ansonsten habe das Urteil vom März 2009 Bestand, so die Auffassung von IPCom.
In dem Rechtsstreit geht es um ein Patent mit der Nummer EP1186189(öffnet im neuen Fenster) , das einen Algorithmus zur Zuordnung von Nutzerprioritäten auf Basis von vordefinierten Nutzerhierarchien in UMTS-Netzen beschreibt. IPCom hatte das Patent von Bosch gekauft.



