Urteil: Wer Daten beschädigt, muss Schadensersatz zahlen
Wegen Baumaßnahmen sind Daten auf der Festplatte eines Autozulieferers beschädigt worden. Nach einem Urteil des Landgerichts Osnabrück muss das Bauunternehmen dafür jetzt Schadensersatz zahlen.

Gespeicherte Daten auf einer Festplatte sind Eigentum nach Paragraf 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), wer sie "vorsätzlich oder fahrlässig" beschädigt, muss Schadensersatz leisten: Das hat das Landgericht Osnabrück entschieden. Es verurteilte ein Bauunternehmen zur Zahlung von 16.849,90 Euro Schadensersatz an einen Autozulieferer, da durch Baumaßnahmen des Unternehmens Daten auf Festplatten von Computern des Zulieferers beschädigt worden waren.
Das Bauunternehmen hatte bei Baumaßnahmen ein Stromkabel der Stadtwerke Osnabrück beschädigt. In der Folge kam es zu einem Stromausfall, von dem auch der Autozulieferer betroffen war. Bei diesem wurden Daten auf Festplatten von Computern beschädigt, die für die Steuerung von Produktionsmaschinen benötigt wurden. Nach dem Stromausfall konnten die Maschinen daher nicht wieder in Betrieb genommen werden. Die Techniker des Autozulieferers mussten die Daten erst neu installieren, bevor die Produktion fortgesetzt werden konnte.
Der Autozulieferer forderte von dem Bauunternehmen, ihm den damit verbundenen Arbeitsaufwand zu bezahlen. Dieser weigerte sich zunächst zu zahlen, da die Zerstörung der Daten seiner Meinung nach keine Schadensersatzpflicht im Sinne von Paragraf 823 Satz 1 des BGB mit sich bringe.
Das sah die Kammer für Handelssachen des Osnabrücker Landgerichts jedoch anders. "Das Gericht ist der Ansicht, dass auch auf Datenträgern gespeicherte Sachdaten vom Eigentumsschutz umfasst sind", heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts zum Urteil. Entsprechend wurde das Bauunternehmen zu Schadensersatz verurteilt.
Dagegen ging das Bauunternehmen beim Oberlandesgericht in die Berufung, scheiterte jedoch. Auch die OLG-Richter sahen eine Schadensersatzpflicht. Das Urteil vom 19. Juli 2011 (Az. 14 O 542/10) ist jetzt rechtskräftig.
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Schwachsinn! Wenn Du durch einen Stau deinen Flieger nicht bekommtst, kannst Du den...
Ja und? Die Wiederherstellung wäre mit USV und Notstromversorgung gar nicht nötig gewesen...
Ich finde, dass es eindeutig ist, dass der Schaden verursacht wurde, weil die Computer...
Siehe Überschrift -.- .