Windows Store: Microsoft macht Ausnahme für FOSS-Anwendungen
FOSS-Anwendungen im Windows Store erhalten eine Sonderregelung. Die Bedingungen in freien Lizenzen haben Vorrang über die von Microsoft festgelegten Lizenzvereinbarungen, sofern sie im Widerspruch zu den Standard Application License Terms stehen, die in dem App Developer Agreement(öffnet im neuen Fenster) festgelegt sind. Dieser Vereinbarung müssen Entwickler zustimmen, wenn sie Anwendungen für den Windows Store einreichen.

Das App Developer Agreement erwähnt explizit alle von der Open Source Initiative (OSI) (öffnet im neuen Fenster) akzeptierten Lizenzen, die auch Copyleft-Lizenzen miteinbezieht. Microsofts Lizenzvereinbarungen fordern demnach explizit auch, dass der Quellcode von FOSS-Anwendungen veröffentlicht wird. Auch das in den Standard Application License Terms festgelegte Verbot der Weitergabe von Anwendungen an Dritte wäre damit bei FOSS-Anwendungen hinfällig.
Das App Developer Agreement stuft Microsoft gegenwärtig noch als Vorabversion ein.
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