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Patentrechtsstreit mit HTC: IPCom verschickt Abmahnungen an den Handel

Der Patentrechtsverwalter IPCom hat Abmahnungen an Händler in Deutschland geschickt. Darin werden sie aufgefordert, keine HTC- Smartphones mit UMTS-Technik mehr zu verkaufen. Damit will IPCom das Verkaufsverbot durchsetzen, das HTC seit Ende November 2011 ignoriert.
/ Ingo Pakalski
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Homepage von IPCom (Bild: Golem.de)
Homepage von IPCom Bild: Golem.de

IPCom(öffnet im neuen Fenster) hat nach eigener Aussage Abmahnungen an wichtige Händler sowie Großhändler in Deutschland geschickt, damit diese das Verkaufsverbot von UMTS-Geräten von HTC einhalten. Die betreffenden Händler werden aufgefordert, entsprechende Geräte nicht mehr anzubieten. Den Händlern und Großhändlern droht der Patentrechtsverwalter mit rechtlichen Schritten, falls sie sich nicht an das Verkaufsverbot halten.

Im März 2009 hatte das Landgericht Mannheim entschieden, dass HTC Smartphones mit UMTS-Technik in Deutschland nicht mehr anbieten darf . Dagegen hatte HTC Einspruch eingelegt, diesen aber am 25. November 2011 zurückgezogen . Damit erhält nach Ansicht von IPCom das Urteil vom März 2009 Gültigkeit, so dass HTC nun keine UMTS-Geräte mehr in Deutschland verkaufen darf.

HTC sieht das anders und meint, der Einspruch sei gegenstandslos geworden, weil das deutsche Bundespatentgericht im Vorfeld die betreffende Forderung der IPCom für ungültig erklärt habe. Außerdem sollen alle Smartphones von HTC so überarbeitet worden sein, dass sie nicht mehr gegen das Patent von IPCom verstoßen würden. Ferner ist HTC der Meinung, dass die Gerichtsentscheidung vom März 2009 nur für ein Modell gelte, das nicht mehr angeboten wird.

Nach Auffassung von IPCom könne HTC gar keine UMTS-Geräte anbieten, die nicht gegen das Patent verstoßen. Denn das IPCom-Patent verwende Basistechnik von UMTS. Dabei sei es vollkommen unerheblich, ob HTC eine Möglichkeit gefunden habe, das Patent nicht zu nutzen. Falls das der Fall ist, müsse das erst vom Gericht festgestellt werden, ansonsten habe das Urteil vom März 2009 Bestand, betont IPCom.

In einer aktuellen Stellungnahme von IPCom beschwert sich der Patentrechtsverwalter, dass HTC das Verkaufsverbot nicht umsetzt und entsprechende Forderungen ignoriert. IPCom hat HTC nun aufgefordert, Verkaufszahlen für den fraglichen Zeitraum zu nennen. Auf dieser Basis will IPCom dann berechnen, welcher Schaden durch den Verkauf der UMTS-Geräte entstanden ist. Bisher ist HTC auch dieser Forderung nach IPCom-Angaben nicht gefolgt.

Der Patentrechtsverwalter hat das Landgericht Mannheim gebeten, eine Strafzahlung festzulegen. Laut IPCom ist eine Höhe von 250.000 Euro pro Patentrechtsverletzung möglich. Dabei würde jedes verkaufte Gerät eine gesonderte Patentrechtsverletzung darstellen.

Im Rechtsstreit geht es um ein Patent mit der Nummer EP1186189(öffnet im neuen Fenster) , das einen Algorithmus zur Zuordnung von Nutzerprioritäten auf Basis von vordefinierten Nutzerhierarchien in UMTS-Netzen beschreibt. IPCom hatte das Patent von Bosch gekauft.


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