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Julian Assange: Wikileaks-Gründer darf oberstes britisches Gericht anrufen

Der britische High Court sieht im Fall Julian Assange eine allgemeine öffentliche Bedeutung und hat zugestimmt, dass sich das oberste britische Gericht, der Supreme Court, mit dem Fall beschäftigt. Der High Court hatte kürzlich die Berufung des Wikileaks -Günders gegen die Auslieferung abgewiesen.
/ Werner Pluta
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Allgemeine öffentliche Bedeutung: Julian Assange Anfang November 2011 nach der Ablehnung der Berufung (Bild: Ben Stansall/AFP/Getty Images)
Allgemeine öffentliche Bedeutung: Julian Assange Anfang November 2011 nach der Ablehnung der Berufung Bild: Ben Stansall/AFP/Getty Images

Das oberste britische Gericht, der Supreme Court, wird sich mit dem Widerspruch von Julian Assange gegen seine Auslieferung nach Schweden befassen. Für den Wikileaks-Gründer bedeutet das, dass er vorerst nicht nach Schweden ausgeliefert wird.

Der Supreme Court beschäftigt sich nur mit Fällen, die von allgemeiner öffentlicher Bedeutung sind. Vor dem High Court in London haben Assanges Anwälte den Fall am heutigen Montag noch einmal vorgetragen. Die Richter hätten die Bedeutung bestätigt und eine Klage vor dem Supreme Court zugelassen, berichtet die BBC(öffnet im neuen Fenster) .

Der High Court hatte Anfang November 2011 eine Berufung des Wikileaks-Gründers gegen eine Auslieferung nach Schweden abgelehnt . Dort werden ihm Sexualdelikte an zwei Frauen vorgeworfen, die Assange aber bestreitet . Nachdem die Staatsanwaltschaft in Stockholm ihn deswegen mit einem europäischen Haftbefehl hatte suchen lassen, stellte sich Assange Anfang Dezember 2010 der Polizei in London.

Er hatte anfangs in London für kurze Zeit in Untersuchungshaft gesessen . Seither steht er in der ostenglischen Grafschaft Norfolk unter Hausarrest .

Assange befürchtet, dass Schweden ihn an die USA ausliefert. Dort könnte ihm wegen der Veröffentlichung diverser geheimer US-Dokumente auf Wikileaks ein Verfahren drohen.


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