Germany's Gold: Kartellamt prüft Onlinevideothek von ARD und ZDF

Das Bundeskartellamt prüft die Pläne von ARD und ZDF zur Errichtung einer gemeinsamen Onlinevideothek mit dem Projektnamen "Germany's Gold". Ein ähnliches Vorhaben von RTL und ProSiebenSat.1 hatten die Wettbewerbshüter gestoppt.

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Andreas Mundt
Andreas Mundt (Bild: Bundeskartellamt)

Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverfahren zur Prüfung der geplanten "Video on Demand-Plattform" der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten eingeleitet, teilt die Behörde mit. Das Vorhaben von ARD und ZDF unterliege "den gleichen kartellrechtlichen Maßstäben wie die geplante Plattform von RTL und ProSiebenSat.1", macht Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, deutlich. Die Pläne von RTL und ProSiebenSat.1 hatte das Bundeskartellamt gestoppt.

Einige Tochtergesellschaften des ZDF, verschiedener ARD-Sender sowie mehrere Fernsehproduktionsunternehmen hatten Ende Oktober 2011 beim Bundeskartellamt die Einrichtung einer gemeinsamen Onlinevideothek angemeldet. Geplant ist demnach, ein Gemeinschaftsunternehmen im Bereich Video on Demand zu gründen, das den Einzelabruf von Filmen, Serienfolgen und Fernsehshows ermöglicht.

Das geplante Gemeinschaftsunternehmen soll die dafür genutzte Plattform errichten und betreiben. Die Inhalte sollen aus dem Fundus der Beteiligten, aber auch von Dritten stammen und kostenlos und kostenpflichtig über alle zugänglichen Verbreitungswege angeboten werden.

Eine fusionskontrollrechtliche Prüfung des Vorhabens hat das Bundeskartellamt bereits abgeschlossen und keine Probleme entdeckt, da die Beteiligten auf den in Betracht kommenden Märkten - anders als RTL und ProSiebenSat.1 gemeinsam auf dem Fernsehwerbemarkt - nicht marktbeherrschend sind und es durch den Zusammenschluss auch nicht werden.

Offen ist aber noch die Frage, ob ein Verstoß gegen das allgemeine Kartellverbot vorliegt. Ein entsprechendes Prüfverfahren hat das Bundeskartellamt bereits eingeleitet und den Beteiligten mitgeteilt, "dass sie im laufenden Prüfverfahren etwaige Investitionen in das Gemeinschaftsunternehmen auf eigenes Risiko vornehmen und dass für solche Investitionen kein Vertrauensschutz besteht".

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