Smartphone-Verkaufsstopp: IPCom droht HTC mit Zwangsgeldverfahren

Der Rechtsstreit zwischen IPCom und HTC spitzt sich weiter zu. HTC sieht alle Forderungen von IPCom als gegenstandslos, während IPCom HTC mit einem Zwangsgeldverfahren droht und das Verkaufsverbot von HTC-Smartphones durchsetzen will.

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HTC-Chef Peter Chou
HTC-Chef Peter Chou (Bild: Justin Sullivan/Getty Images)

Der Münchner Patentverwerter IPCom droht HTC im Patentrechtsstreit mit einem Zwangsgeldverfahren, sollte HTC weiterhin Smartphones mit UMTS-Technik in Deutschland anbieten und verkaufen. Denn nach Auffassung von IPCom verstoßen alle HTC-Smartphones am Markt gegen Patente des Unternehmens und dürfen laut einer Entscheidung des Landgerichts Mannheim nicht mehr angeboten werden. Das Landgericht Mannheim hatte im März 2009 zugunsten von IPCom entschieden.

Am 25. November 2011 hatte HTC seinen Einspruch in dem Fall zurückgezogen. Begründet wurde dieser Schritt damit, dass der Einspruch gegenstandslos geworden sei, weil das deutsche Bundespatentgericht im Vorfeld die betreffende Forderung der IPCom für ungültig erklärt habe. HTC beteuert zudem, dass alle Smartphones des Unternehmens so überarbeitet wurden, dass sie nicht mehr gegen das Patent von IPCom verstoßen würden. Außerdem ist HTC der Auffassung, dass die Gerichtsentscheidung nur für ein Smartphone gegolten habe, das nicht mehr vermarktet werde.

Diesen Annahmen widerspricht IPCom entschieden und hat HTC nach eigenen Angaben am 28. November 2011 angeschrieben und verlangt, umgehend den Verkauf und die Vermarktung von Smartphones mit UMTS-Technik in Deutschland zu unterlassen. Im Rechtsstreit geht es um ein Patent mit der Nummer EP1186189, das einen Algorithmus zur Zuordnung von Nutzerprioritäten auf Basis von vordefinierten Nutzerhierarchien in UMTS-Netzen beschreibt. IPCom hatte das Patent von Bosch gekauft.

Nach Auffassung von IPCom könne HTC gar keine UMTS-Geräte anbieten, die nicht gegen das Patent verstoßen. Denn das IPCom-Patent verwende Basistechnik von UMTS. Mit der Rücknahme des Einspruchs gelte nun die Gerichtsentscheidung vom März 2009, betont IPCom. Dabei sei es vollkommen unerheblich, ob HTC eine Möglichkeit gefunden habe, das Patent nicht zu nutzen. Falls das der Fall ist, müsse das erst vom Gericht festgestellt werden, ansonsten hat das Urteil vom März 2009 bestand.

Die Auffassung von IPCom teilt auch der Patentrechtsexperte Florian Müller auf dem Foss-Patents-Blog. Er hält HTCs Argumente für nicht plausibel und zeigt sich verwundert über die seltsame Argumentation des Smartphone-Herstellers.

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