Überwachung: Datenschützer untersucht Bayerntrojaner
Auf Anfrage des bayerischen Innenministers wird der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri den sogenannten Bayerntrojaner untersuchen. Er soll den Quellcode auch aus datenschutzrechtlicher Sicht prüfen.

Der Einsatz der Bayerntrojaner getauften Überwachungssoftware des Softwareherstellers Digitask hat ein datenschutzrechtliches Nachspiel. Bayerns Datenschutzbeauftragter Thomas Petri wird auf Anfrage von Innenminister Joachim Herrmann 22 Einsätze des Trojaners zur Telekommunikationsüberwachung von Anwender-PCs (Quellen-TKÜ) im Land überprüfen. Das teilte Petri während eines von den Grünen im Bayerischen Landtag veranstalteten "Fachgesprächs zum Bayerntrojaner und den Grenzen staatlicher Überwachung" mit.
Im Rahmen der Überprüfung solle Petri auch Einsicht in den Quellcode der Überwachungssoftware erhalten, berichtet Heise News. Nach Aussage von Peter Dathe, Chef des bayerischen Landeskriminalamts, soll Petri ebenfalls Einblick in laufende Überwachungsverfahren bekommen.
Petri hatte bereits im Oktober angekündigt, die bekanntgewordenen Überwachungsmaßnahmen untersuchen zu wollen. Dabei wolle er besonders genau prüfen, "welche technischen Maßnahmen erfolgt und inwiefern die Vorgaben der richterlichen Anordnungen beachtet worden sind". Petri begründete die Notwendigkeit einer solchen Prüfung mit der Unsicherheit, die "das sicherheitsbehördliche Ausspähen der internetgestützten Kommunikation mit Hilfe von Trojanern bei den Menschen hervorruft."
Während der 22 Einsätze des vom Chaos Computer Club öffentlich gemachten Bayerntrojaners seit 2009 waren unter anderem in fünf Verfahren zigtausende Screenshots angefertigt worden. Datenschutzexperten haben dieses Vorgehen als unverhältnismäßig und als Verstoß gegen verfassungsrechtliche Vorgaben kritisiert.
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