Europäischer Gerichtshof: Internetsperren sind grundrechtswidrig

In einem richtungsweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof Internetsperren in Belgien als grundrechtswidrig erklärt.

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Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof (Bild: EU)

Die Forderung eines belgischen Gerichts, das einen Provider zum Aufbau von Internetsperren zwingt, verstößt gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Dies entschied heute der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Geklagt hatte der Internet Service Provider Scarlet Extended, der auf Druck der belgischen Verwertungsgesellschaft Sabam den gesamten Datenverkehr seiner Kunden überwachen und Zugriffe auf P2P-Plattformen unterbinden sollte.

In seinem Urteil vom 24. November 2011 weist der Gerichtshof darauf hin, dass Rechteinhaber solche gerichtlichen Anordnungen beantragen können. "Diese nationalen Regelungen müssen jedoch (...) die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr beachten, wonach nationale Stellen keine Maßnahmen erlassen dürfen, die einen Anbieter von Internetzugangsdiensten verpflichten würden, die von ihm in seinem Netz übermittelten Informationen allgemein zu überwachen." Die konkrete Anordnung zu einer zeitlich unbegrenzten allgemeinen Überwachung sei mit der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr unvereinbar. "Außerdem würde eine solche Anordnung nicht die anwendbaren Grundrechte beachten", heißt es in der Urteilsbegründung.

"Dies ist ein richtungsweisendes Urteil, das Europas Bürger und Unternehmen vor Willkürentscheidungen ohne gesetzliche Grundlage schützt", sagt der Vorstand des deutschen Providerverbands Eco, Oliver Süme. "Wir sind froh, dass der Europäische Gerichtshof hier mit Sachverstand und Augenmaß entschieden hat. Alle Experten sind sich seit langem einig, dass Internetsperren reine Symbolpolitik sind - technisch sind sie wirkungslos und in wenigen Sekunden zu umgehen", kommentierte Süme. Für solche Symbole dürften weder die Menschenrechte eingeschränkt noch einem Unternehmen völlig sinnlose Millionenausgaben aufgebürdet werden.

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