T-Mobile USA: Telekom und AT&T ziehen Kaufanträge zurück
Die Deutsche Telekom und AT&T gehen bei ihrem Verkaufsplan für T-Mobile USA einen Schritt zurück. AT&T bildet Rücklagen in Höhe von 4 Milliarden US-Dollar, falls die Übernahme scheitert.

Die Deutsche Telekom und AT&T ziehen ihre Anträge bei der US-Telekommunikationsaufsicht FCC für den Verkauf von T-Mobile USA erst einmal zurück. Das gaben die Telekommunikationskonzerne am 24. November 2011 bekannt. Beide hielten aber an dem Verkauf von T-Mobile USA fest.
Die Telekom hatte am 20. März 2011 erklärt, dass sie ihre US-Mobilfunktochter für 39 Milliarden US-Dollar an AT&T verkauft. Durch die Fusion würde AT&T vor Verizon zum größten Mobilfunkbetreiber in den USA aufsteigen. Doch am 31. August 2011 klagte das für Kartellfragen zuständige US-Justizministerium gegen den Vertrag. Die Behörde befürchtet, dass der Wettbewerb darunter leidet. Ohne eine Zustimmung des US-Justizministeriums und der Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) ist der Verkauf nicht möglich.
"Den heutigen formalen Schritt machen beide Unternehmen, um ihre Kräfte zu bündeln und die fortlaufenden Anstrengungen darauf zu fokussieren, zunächst die kartellrechtliche Genehmigung der Transaktion durch das US-Justizministerium zu erhalten", hieß es weiter in der Stellungnahme von AT&T und Telekom. Die Telekom und AT&T beabsichtigten, zu gegebener Zeit ein neues Genehmigungsgesuch bei der FCC zu stellen.
Zusätzlich hat AT&T mitgeteilt, dass das Unternehmen erwarte, eine Rückstellung für eine Vertragsaufhebungsgebühr bilden zu müssen, falls die behördlichen Genehmigungen nicht erteilt werden. Laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Bloomberg beträgt die Rückstellung 4 Milliarden US-Dollar.
Die Telekom hatte ihre heutige US-Tochter vor einem Jahrzehnt für 28,5 Milliarden US-Dollar gekauft. Als das Unternehmen in vier der vergangenen fünf Jahre Gewinneinbußen verzeichnete, wurde der Verkauf beschlossen. In den vergangenen zwölf Monaten verlor T-Mobile USA 1,17 Millionen Vertragskunden.
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