Oracle vs. Google: Richter lässt weiteren Experten von Oracle nicht zu

Der zuständige Bezirksrichter im Patentstreit zwischen Oracle und Google hat einen zweiten Sachverständigen von Oracle im Rechtsstreit verboten. Dieser darf nicht als Zeuge in der Verhandlung gehört werden.

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Tablet mit Android Honeycomb: Oracle wirft Google Patentverletzung vor.
Tablet mit Android Honeycomb: Oracle wirft Google Patentverletzung vor. (Bild: Jim.henderson / Wikimedia.org)

Im Streit zwischen Oracle und Google um Java-Patente hat der zuständige Richter William Alsup eine zweite Expertise zugunsten Oracles nicht zugelassen. Der Bezirksrichter verfügte weiter, dass der von Oracle engagierte Ökonom Kenneth Serwin außerdem nicht als Zeuge vor Gericht aussagen darf.

Kein zweiter Experte

Im Vorfeld der Verhandlungen dürfen beide Seiten ihre Standpunkte dem Gericht darlegen und dabei Bezug auf die Feststellungen der Gegenseite nehmen. Oracle versuchte, Berichte Serwins dem Gericht vorzulegen, die den Angaben Googles widersprechen. Serwin war dem Gericht bis dahin jedoch nicht bekannt, denn die ersten Berichte für Oracle wurden von dem Sachverständigen Iain Cockburn verfasst.

Google kritisierte daraufhin die nachträgliche Benennung eines zweiten Experten. Der Richter Alsup folgte nun Googles Beschwerde und wies Oracle mit ungewohnt harten Worten in die Schranken. Oracles Vorgehensweise sei "ein höchst ungewöhnliches Manöver", heißt es weiter. Die Methode Oracles sei "an sich schon unfair und widerspricht wichtigen Grundsätzen des Fallmanagements".

Gerichtsverhandlung

Google bemühte sich auch um Schadensbegrenzung und versuchte zu erwirken, dass mögliche Patent- und Urheberrechtsverletzungen, die Google vor dem 20. Juli 2010 beging, nicht verhandelt würden. Als Grund dafür gibt Google an, dass Oracle es versäumte, konkrete Geräte zu nennen, die die Rechte verletzen. Als Anfangszeitpunkt, ab dem Google gegen die Rechte von Oracle verstößt, kann also nur der Tag gelten, an dem Oracles Anwälte Kontakt mit der Rechtsabteilung von Google aufnahmen.

Der Richter gab Googles Antrag zwar nicht statt, verschob eine etwaige Entscheidung jedoch auf die Hauptverhandlung. Es könnte also sein, dass Google diesen Fakt zur Verteidigung in der Verhandlung erneut vorbringt.

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