Fehlerhafte Telefonrechnung: Telefonanschluss darf nicht einfach gesperrt werden

Wenn ein Kunde die Telefonrechnung nicht vollständig bezahlt, weil sie ihm fehlerhaft erscheint, darf ihm der Telefonanschluss nicht gesperrt werden. Das Landgericht München hat deshalb eine einstweilige Verfügung gegen Telefónica Germany erlassen.

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Verbraucherschützer setzen sich gegen Telefónica Germany durch.
Verbraucherschützer setzen sich gegen Telefónica Germany durch. (Bild: Telefónica Germany)

Eine Telefongesellschaft darf Kunden nicht einfach das Telefon sperren, wenn sie einen Teil der Telefonrechnung nicht bezahlen, weil sie ihn für unberechtigt halten, berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg. Die Verbraucherschützer haben im Oktober 2011 vor dem Landgericht München I eine einstweilige Verfügung gegen die Firma Telefónica Germany (O2, Alice, Fonic) erwirkt (Beschluss vom 6.10.2011, Az.: 37 O 21210/11).

Behaupte ein Kunde, dass Positionen auf der Telefonrechnung nicht korrekt seien, so müsse die Telefongesellschaft selbst die Rechtmäßigkeit nachweisen, berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg unter Berufung auf das Gerichtsurteil. Vor allem dürfe eine Telefongesellschaft dem Kunden weder mit einer Sperre drohen noch sie durchführen. Es müsse vermieden werden, "dass Verbraucher unberechtigte Telefonrechnungen nur deswegen bezahlen, weil sie sonst die Kappung ihrer Telefonleitung fürchten müssen."

Verbraucherschützer gegen Telefónica

Telefónica Germany hatte einer Hamburger Kundin den Telefonanschluss gesperrt, weil sie sich den Verbraucherschützern zufolge weigerte, 163,14 Euro aus ihrer Sicht nicht nachvollziehbare Entgelte für die Nutzung von Sonderrufnummern und Servicediensten zu zahlen. Die Verbraucherzentrale Hamburg nahm sich des Falls an. Da Telefónica sich weigerte, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, wurde die einstweilige Verfügung erwirkt.

Die Verbraucherschützer bietet allen, die vor einem ähnlichen Problem stehen, eine persönliche Rechtsberatung an. Die Kosten liegen bei 18 Euro pro Beratung, wobei ALG-II-Empfänger gegen Nachweis die Hälfte zahlen. Termine können unter der E-Mail-Adresse termine@vzhh.de oder per Telefon 040 24832-107 ausgemacht werden. Alternativ ist auch eine telefonische Beratung unter der Rufnummer 0900-1 775441 (1,50 Euro aus dem deutschen Festnetz, mobil mehr) möglich.

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