Körperscanner: Keine Röntgenscanner in der Europäischen Union
Die Europäische Union hat eine einheitliche Vorschrift für den Einsatz von Körperscannern in der Gemeinschaft erlassen. Danach sind die Geräte grundsätzlich erlaubt. Passagiere dürfen jedoch nicht zu einer Kontrolle damit gezwungen werden. Der Einsatz von Röntgengeräten ist verboten.

Die Europäische Union (EU) hat den Einsatz von Körperscannern, die mit Röntgenstrahlen arbeiten, untersagt. Das Verbot ist Teil eines Rechtsrahmens, den die EU erlassen hat. Zweck der EU-weiten Vorschrift ist, die Rechte und die Gesundheit der Bürger beim Einsatz der auch Nacktscanner genannten Geräte zu schützen.
Behörden und Flughäfen dürfen demnach die Geräte einsetzen, sie dürfen Passagiere jedoch nicht dazu zwingen, sich damit kontrollieren zu lassen. Wer der Kontrolle durch den Scanner zustimmt, der muss vorher über die Bedingungen, unter denen die Kontrolle mit dem Scanner durchgeführt wird, informiert werden. Wer sich weigert, muss auf herkömmliche Art und Weise kontrolliert werden.
Schutz der Privatsphäre
Um die Privatsphäre der Passagiere zu schützen, muss sich der Arbeitsplatz, an dem die Bilder ausgewertet werden, an einem anderen Ort befinden als der Scanner. Das Bild darf nicht mit der kontrollierten Person verknüpft werden. Das Gerät muss so beschaffen sein, dass Bilder weder gespeichert noch kopiert, ausgedruckt oder abgerufen werden können. Außerdem muss der Betreiber sicherstellen, dass keine Unbefugten die Bildern zu sehen bekommen und verhindert werden, dass damit anderer Missbrauch getrieben wird.
Schließlich hat die EU explizit Geräte verboten, die Röntgenstrahlen emittieren, da diese eine Gefahr für die Gesundheit sind. Im vergangenen Jahr warnte ein Radiologe vor möglichen Gesundheitsschäden durch Röntgenkörperscanner. Zwar sei die Strahlendosis gering, aber Röntgenstrahlen seien nie gut für den Körper. Statistisch gesehen bestehe die Möglichkeit, dass sie Hautkrebs verursachten.
Untaugliche Scanner
Hierzulande kommen nur Systeme zum Einsatz, die im Terahertzbereich arbeiten. Diese haben sich in einem 2010 gestarteten Versuch am Hamburger Flughafen jedoch als derart untauglich erwiesen, dass Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) schließlich erklärte, der Test sei gescheitert.
In den USA setzen die Transportation Security Administration (TSA) und die Justizbehörde US Marshals Service (USMS) Körperscanner mit Röntgenstrahlen ein. Der USMS speicherte 2010 monatelang heimlich über 35.000 Bilder eines solchen Scanners in einem Gerichtsgebäude in Florida. Eine Gruppe von sechs US-Senatoren kritisierte heftig diese Praxis des USMS. Die TSA hatte Anfang vergangenen Jahres zugegeben, dass die ihre Körperscanner entgegen früheren Beteuerungen in der Lage seien, Bilder zu speichern.
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Wenn man dann auch noch bedenkt, dass deren Fehlerquote jenseits von Gut und Böse liegt...
Ich finde Panik bei Strahlung nicht ganz unangebracht. Strahlung ist einfach etwas...
Und auf links gestülpt, falls man was im Körper schmuggeln wollte^^
wkt.