Twitter: Livebericht in Verhandlung Apple vs. Samsung verboten

Am Freitag ist vor dem Landgericht in Mannheim der Patentstreit zwischen Apple und Samsung verhandelt worden. Bei der Eröffnung der Verhandlung habe der vorsitzende Richter eine Liveberichterstattung untersagt, berichtet der Patentexperte Florian Müller in seinem Blog Foss Patents(öffnet im neuen Fenster) .
Die Verhandlung sei öffentlich, aber nicht im Sinne eines Medienereignisses, erklärte der Richter und verbot den Gebrauch von Mobiltelefonen. Anlass sei ein Blogeintrag gewesen, der eine Liveberichterstattung aus der Verhandlung per Twitter ankündigte.
Nach § 169 Satz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) ist es verboten, Ton- oder Filmaufnahmen in Gerichtsverhandlungen zu machen, um sie später zu veröffentlichen. Aus diesem Paragraphen lasse jedoch nicht automatisch ein Twitter-Verbot ableiten, erklärt der Berliner Anwalt Henning Krieg in seinem Blog Kriegs-Recht(öffnet im neuen Fenster) .
Allerdings habe ein Richter durchaus das Recht, das Twittern während einer Verhandlung in begründeten Fällen zu verbieten. Einen Präzedenzfall habe es 2009 in einem Mordprozess vor dem Landgericht in Koblenz gegeben.
In Großbritannien hatte vor einem Jahr der oberste Richter des Landes, Lord Justice Igor Judge, " Richtlinien für den Einsatz von Formen der textbasierten Echtzeitkommunikation (einschließlich Twitter) für die faire und akkurate Berichterstattung aus dem Gerichtssaal " erlassen. Anlass war die Kautionsverhandlung gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange im Dezember 2010 .



