Digitale Dividende: Entschädigung für Funkmikros, die durch LTE gestört werden

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zahlt Besitzern von Funkmikrofonen eine Entschädigung, wenn die Geräte vom Mobilfunksystem LTE aufgrund der Umwidmung von Frequenzen gestört werden.

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LTE kann Funkmikrofone stören.
LTE kann Funkmikrofone stören. (Bild: Telekom)

Wer ein Funkmikrofon besitzt, das im Bereich von 790 bis 862 MHz arbeitet und das durch die Mobilfunktechnik LTE gestört wird, kann ab 15. November 2011 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Entschädigung beantragen. Entsprechende Anträge müssen über das Onlineportal des BAFA gestellt werden.

Die Entschädigung wird auf Basis der "Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Bundes an Sekundärnutzer wegen anrechenbarer störungsbedingter Umstellungskosten aus der Umwidmung von Frequenzen im Bereich 790 bis 862 MHz" vom 5. Oktober 2011 gezahlt.

Es werden aber nur Eigentümer von Funkmikrofonen entschädigt, deren Geräte nachweislich durch eine in Betrieb befindliche LTE-Anwendung im selben Frequenzbereich so gestört sind, dass eine weitere Nutzung der Geräte ausgeschlossen ist. Dabei müssen die Mikrofone nachweislich im Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2009 angeschafft worden sein.

Gezahlt wird ein "angemessener Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile infolge des störungsbedingten Ausfalls von bisher störungsfrei genutzten Funkmikrofonen". Die Höhe der Zahlung orientiert sich am jeweiligen Anschaffungszeitpunkt und dem Anschaffungspreis der Altgeräte. Es erfolgt ausdrücklich "keine Kostenerstattung für neu angeschaffte Geräte".

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