AVM gegen Cybits: Ein Urteil, und alle sind zufrieden
AVM, Cybits sowie dessen Streithelfer Harald Welte zeigen sich nach dem Richterspruch im Rechtsstreit zwischen AVM und Cybits zufrieden. Der Richter habe grundsätzlich zu Gunsten der GPL gestimmt und Cybits erlaubt, seine Kindersicherungssoftware für die Fritzbox zu vertreiben. Cybits müsse lediglich die fehlerhaften Anzeigen in der Weboberfläche der Software ausbessern.
In dem Rechtsstreit hatte AVM versucht, die Installation der Kindersicherungssoftware "Surf-Sitter DSL" von Cybits zu verhindern. AVM hatte argumentiert, die Software verändere wesentliche Bestandteile der Fritzbox-Firmware. Der Fritzbox-Hersteller sah seine Geräte als Sammelwerk, das nicht verändert werden darf.
Firmware mit GPL-Software
Da die Firmware teils aus GPL-Software bestand, etwa dem Linux-Kernel, sprang Harald Welte – Mitentwickler der Linux-Firewall Iptables und Initiator des Projekts gpl-violations.org(öffnet im neuen Fenster) – als Streithelfer ein.
Das Gericht verbot Cybits nicht, Software zu verbreiten, die dem Benutzer hilft, Modifikationen an der Fritzbox vorzunehmen. Es untersagte Cybits aber, seinee Software zu verbreiten, falls diese dazu führt, dass in der Weboberfläche ein falscher Zustand der Internetverbindung und der Filter-Software angezeigt wird.
Alle sind zufrieden
AVM zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. Das Gericht habe bestätigt, das Surf-Sitter DSL in der jetzigen Form nicht angeboten werden kann. Die Entscheidung des Gerichts beziehe sich auf das Wettbewerbsrecht. Das Unternehmen betont weiterhin, dass es nie um GPL-Verletzungen gegangen sei. "AVM wird seine Arbeit im Open-Source-Bereich unvermindert und ohne Änderungen fortsetzen und weiterhin nachhaltig alle seriösen Entwicklungen unterstützen," betont das Unternehmen.
Cybits zeigte sich ebenfalls mit dem Urteil zufrieden. Die bereits vor mehr als einem Jahr erlassene einstweilige Verfügung habe AVM zwar genutzt, um seine eigene Kindersicherung zu erweitern. Man wolle die offizielle Begründung des Gerichts abwarten, wolle dann aber erwägen, die verlangten Änderungen in die Software einzubauen und sie dann wieder anzubieten.
Harald Welte und die FSFE kommentierten das Urteil ebenfalls: "Ich bin hocherfreut, dass das Gericht jeglichen Anspruch AVMs, jede Veränderung an den GNU GPL-lizenzierten Komponenten der Fritz!Box-Firmware zu kontrollieren, zurückgewiesen hat. Jedermann zu erlauben und zu ermutigen, aufbauend auf bestehenden Programmen und Produkten innovativ zu sein ist ein Schlüsselaspekt der Freie-Software-Bewegung."
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