Autonomik: Wer haftet bei Roboterunfällen?
Was passiert, wenn ein Roboter einen Unfall verursacht? Wer ist Schuld? Wer zahlt den Schaden? Das Wirtschaftsministerium hat ein Forschungsprojekt initiiert, das einen rechtlichen Rahmen für Roboter und andere autonome Systeme untersuchen soll.

Wer ist Schuld, wenn es kracht? Klar: Der Verursacher. Was ist aber, wenn ein autonomes Auto beteiligt ist? Wer haftet, wenn ein Assistenzsystem wie der Temporary Auto Pilot von VW oder ein Roboterauto wie Leonie einen Unfall verursacht? Der Hersteller, der Programmierer oder der Besitzer?
Mit Fragen wie dieser beschäftigt sich das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) initiierte Forschungsprojekt Autonomik. Darin soll der Rechtsrahmen neu abgesteckt werden, um Innovationen im Bereich autonomer Systeme nicht zu behindern.
Dazu gehört aber nicht nur die Haftung im Falle eines Unfalls. Auch Fragen des Arbeitsrechts oder des Datenschutzes müssen geklärt werden. Insgesamt sieben Rechtsgebiete sind betroffen. Zunächst müssen Grundsatzfragen geklärt werden, etwa wie sich die Begriffe Handlung, Zurechnung oder Schuld auf autonome Maschinen übertragen lassen.
Als nächstes müssen Richtlinien geschaffen werden, nach denen autonome Systeme für einen Einsatz zugelassen werden. Hier muss geklärt werden, wer für deren Zulassung zuständig ist und welche Kriterien eine autonome Maschine erfüllen muss, damit sie eingesetzt werden darf. Damit einher geht der Arbeitsschutz: Welche Maßnahmen müssen getroffen werden, damit die Roboter und andere autonome Systeme die menschlichen Kollegen nicht gefährden oder ihnen Schaden zufügen.
Sollte trotz Sicherheitsmaßnahmen doch etwas passieren: Wer zahlt in einem solchen Fall? Normalerweise übernimmt eine Versicherung den Schaden. Doch können autonome System versichert werden? Und wenn ja: Wie lassen sich Schäden versichern, die ein Roboter verursacht? Aber es muss ja kein Unfall sein: Eine Maschine kann ausfallen und damit unter Umständen Schäden durch einen Produktionsausfall verursachen. In zivilrechtlicher Hinsicht muss definiert werden, wer dann Fall haftet oder Schadensersatz leisten muss.
Schließlich berühren die autonomen Systeme noch ein weiteres Gebiet, auf das gerade hierzulande Menschen sehr sensibel reagieren: den Datenschutz. Welche Daten dürfen autonome Maschinen erheben? Wie dürfen solche Daten genutzt werden? Bedeutet die Vernetzung von autonomen Maschinen am Ende das Aus für den Datenschutz?
"Nur wenn es gelingt, die Rechtsnormen an den technischen Fortschritt anzupassen, können wir auch für die Autonomik einen Beitrag zum Abbau von Innovationsbarrieren leisten", erklärt Eric Hilgendorf. Er ist Jurist und Experte für das Gebiet Recht und Robotik.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Das wird wohl noch ein klein wenig dauern :D
Und warum sollte ein iPod mit Skype keine Fernsprechapparat (=Telefon) sein? Schließlich...
Bis wir echte KIs haben werden, werden wohl noch einige Jahrzehnte vergehen. Aber ich...
und auch hier der Hersteller. Allerdings darf keine Fahrlässigkeit vorliegen. Warum...