Informationsfreiheit: Ministerien müssen Bürgern Auskunft geben

Als Absage an Geheimniskrämerei in Bundesministerien lassen sich zwei gestern vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gefällte Entscheidungen interpretieren. Das Justizministerium muss auch über das "Regierungshandeln" Auskunft geben.

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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Ihr Ministerium verweigerte zu Unrecht die Auskunft.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Ihr Ministerium verweigerte zu Unrecht die Auskunft. (Bild: Sean Gallup/Getty Images)

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit zwei Urteilen Bürgern Recht gegeben, denen vom Bundesjustizministerium (BMJ) der Zugang zu Unterlagen auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes verwehrt wurde. Die Begründung des Ministeriums, dass es sich um Unterlagen zur Regierungstätigkeit gehandelt habe, wiesen die Richter zurück. Das Ministerium sei eine Behörde, die zur Auskunft verpflichtet sei, urteilte das Gericht, die Auskunft sei zu Unrecht verweigert worden.

In beiden Fällen bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (BVerwG 7 C 3.11 und 4.11 - Urteile vom 3. November 2011) gegen das BMJ. Die Revision des BMJ wurde zurückgewiesen.

Im ersten Fall ging es um interne Unterlagen der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) über die Reformbedürftigkeit des Kindschaftsrechts. Im zweiten Fall ging es um Akten über die Petitionsverfahren zur Rehabilitation von Opfern der Boden- und Industriereform in der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone in Ostdeutschland.

BMJ wollte nicht über Regierungshandeln Auskunft geben.

Das BMJ hatte die Auskunftsbegehren der Bürger mit der Begründung abgelehnt, dass die betroffenen Akten Informationen enthielten, die sich "auf typische Regierungstätigkeiten bezögen". Es vertrat die Auffassung, dass Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz nur dann erteilt werden müssten, wenn sie sich auf das Verwaltungshandeln des Ministeriums beziehen. Auskünfte über Vorgänge, die das Regierungshandeln betreffen, müssten hingegen nicht erteilt werden.

Dieses dualistische Selbstbild des Justizministeriums fand bei Deutschlands obersten Verwaltungsrichtern keine Zustimmung. "Eine Unterscheidung zwischen dem Verwaltungs- und dem Regierungshandeln eines Ministeriums sei im Gesetz nicht angelegt und auch nach dem Gesetzeszweck nicht gerechtfertigt", entschieden die Richter. Das Ministerium könne die gewünschten Auskünfte weder mit der Erfüllung verfassungsrechtlicher Verpflichtungen noch mit einem Anspruch auf "Schutz der Vertraulichkeit von Beratungen" verweigern.

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